Innenministerium

  • Das Doping bzw. Sport-Doping im Leistungssport kann nicht nur unfair, sondern unter bestimmten Umständen auch ein Fall für den Strafverteidiger sein. Allen voran entsteht schnell der Verdacht des Betrugs (§ 263 StGB) zu Lasten des Teams oder Sponsors. Wurde jedoch niemand getäuscht und fehlt es an den Voraussetzungen eines Betrugs im strafrechtlichen Sinne, sind häufig gar keine Straftatbestände erfüllt. Dies kann und soll sich möglicherweise nun bald in Deutschland ändern.

  • Für Verkehrsteilnehmer gelten ganz unterschiedliche Promille-Grenzwerte. Während ein Autofahrer spätestens mit 1,1 Promille Blutalkoholkonzentration als absolut fahruntüchtig gilt, dürfen Radfahrer noch bei bis 1,6 Promille in die Pedalen treten. Dies möchten die Innenminister nun für Radfahrer aber ändern.

  • Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich hat zum lange erwarteten großen Schlag ausgeholt und nun erstmals einen Salafistenverein in Deutschland verboten. Außerdem ist es vielerorts zu Razzien gekommen.

    Wie bekannt gegeben wurde, ist das Netzwerk “Millatu Ibrahim“ jetzt deutschlandweit verboten und zwangsaufgelöst. Gegen zwei weitere „Die Wahre Religion“ und „Dawa FFM“ sind Ermittlungen eingeleitet worden. Auch hier ist ein Verbot der als besonders extrem geltenden Islamanhängern denkbar.

  • Kaum ein Thema ist in den Medien derzeit präsent wie die Gewalt in den Fußballstadien. Nach zahlreichen Ausschreitungen in der Fußball Bundesliga wurden strengere Regelungen und schärfere Gesetze gefordert.

    Im Rahmen der dreitägigen Innenministerkonferenz im Land Fleesensee, auf welcher unter anderem das Thema „Gewalt im Zusammenhang mit Fußballspielen“ zur Diskussion stand, äußerte sich Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) kritisch und erhöhte den Druck auf Fans und Vereine. Sogar der Einsatz von Fußfesseln sei denkbar.

    Einerseits wurde gefordert, dass die Deutsche Fußball Liga (DFL) noch mehr den Anforderungen der „Task Force Sicherheit“ gerecht wird. Dazu zählen schärfere Eingangskontrollen, qualifiziertere Ordnungskräfte sowie eine verbesserte Videoüberwachung. Des Weiteren sollen auch Pyrotechniken stärkere sanktioniert werden.

    Vertreter der Bundesligavereine und der Fanbeauftragen waren hingegen der Auffassung, dass die Stadien allen Sicherheitsanforderungen gerecht kommen würden. Ein überstürztes Handeln und eine von Populismus getragene Diskussion wären ihrer Meinung nach falsch.

    ( Hamburger Abendblatt, 01.06.2012 )


  • Über den sogenannten „Warnschlussarrest“ wird schon lange und intensiv diskutiert. Der Warnschussarrest bezeichnet die Idee, neben eine Bewährungsstrafe eine kurze Haftstrafe von maximal vier Wochen für Jugendliche zu verhängen. Zweck der kurzen Haftstrafe: die Jugendlichen abschrecken und aufrütteln, um die Vollstreckung der Bewährungsstrafe zu vermeiden.

  • Aufgrund der schrecklichen Anschläge in Norwegen und der Tatsache, dass sich der Täter Anders Behring Breivik zuvor jahrelang auf einschlägigen Seiten und Angeboten, die man wohl dem zweifelhaften, rechtsradikalen Bereich zuordnen kann, aufhielt und hierüber seine eigene Reputation suchte, fordert der derzeitige Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich jetzt ein Ende der Anonymität im Internet.

    Wie der CSU-Politiker gegenüber dem „Spiegel“ erklärte, müsse auch die Rechtsordnung nach dem Grundgesetz im Internet gelten. Dazu zähle es auch „mit offenem Visier“ zu diskutieren. Gerade die Anonymität im Internet und auch in sozialen Netzwerken würde der Radikalisierung von Einzeltäter helfen. „Wir haben immer mehr Menschen, die sich von ihrer sozialen Umgebung isolieren und allein in eine Welt im Netz eintauchen“ erklärte Friedrich.

    Dies führt zu erheblichen Sicherheitsrisiken. Viele Menschen sind anfällig und würden sich dadurch verändern, ohne dass es wirklich auffällt. Um dieser Sorge zu begegnen fordert der Innenminister jetzt schärfe Kontrollen.

    Wie könnten diese aussehen? Ein „Internet-Führerschein“? Müssen wir uns alle registrieren über das (virtuelle) Amt, um im Internet einen Account gründen zu können? Inwiefern kann die Meinungsfreiheit aus Art. 5 I GG vor dem Hintergrund einer faktischen Zensur noch gewährleistet werden unter solchen Bedingungen? Ganz zu schweigen von einer wohl technisch unmöglichen Umsetzung eines Anti-Anonymus Zwangs. Oder anders: Wie wäre es mit einer Analogie des Vermummungsverbots aus §17a VersammlG für Foren und Internetseiten?

    Es bleibt wohl bei politischen Aussagen und Wahlkampf. Für Ruhe sorgen solche Aussagen allerdings nicht.
    ( Quelle: Spon / abendblatt, 07.08.2011 )


  • Vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts Dresden hat ein Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder der verbotenen Neonazi-Kameradschaft „Sturm 34“ begonnen. Den Angeklagten wird vorgeworfen die rechtsextremistische Organisation mitgegründet beziehungsweise ihr als Mitglied angehört zu haben.

    Die Angeklagten machten im Prozess bisher noch keine Angaben zur Sache. Die zwischen 23 und 31 Jahre alten Männer sollen an Überfällen auf Andersdenkende im Jahr 2006 beteiligt gewesen sein. Bei einem Dorffest sollen sie mit weiteren Neonazis mehrere Punker angegriffen und verletzt haben. Ferner wird ihnen auch ein Überfall auf Jugendliche an einer Tankstelle in der Region vorgeworfen.
    2007 wurde die Kameradschaft vom Innenministerium verboten. Ziel der Organisation, die aus 40 bis 50 Mitgliedern besteht, soll es gewesen sein, die Region Mittweida von Ausländern und Andersdenkenden „zu säubern“.
    ( Quelle: Hamburger Abendblatt – online vom 08.03.2011 )


Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner

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