Das Hamburger Landgericht hat den derzeit noch im Amt befindlichen Finanzvorstand und den ehemaligen Vorstandschef des Mobilfunkkonzerns Freenet wegen Insiderhandels verurteilt. Der derzeit noch amtierende Finanzvorstand wurde zu 324 000€, der ehemalige Vorstandschef zu 327 000€ verurteilt.
In dem Verfahren ging es um Aktienoptionen, die die beiden Manager im Juli 2004 ausgeübt hatten. Als Freenet im August 2004 die Zahlen für das zweite Quartal vorlegte, verloren die Akten stark an Wert, weil der Konzern in dieser Zeit viele Kunden verloren hatte. Das Hamburger Landgericht ist davon überzeugt, dass die beiden Manager zu dieser Zeit die Zahlen kannten.
(FAZ vom 28.07.2010 Nr. 172, S. 14)
Eine Sekretärin des amerikanischen Konzerns Disney und ein mit ihr befreundeter Mann sind in den USA wegen versuchtem Insiderhandels angeklagt worden. Die beiden sollen versucht haben, nicht öffentliche Informationen an mehr als 30 Hedge-Fonds zu verkaufen. Die Sekretärin war für den Kommunikationschef von Walt Disney angestellt und hatte daher Zugriff auf die Quartalszahlen, bevor diese veröffentlicht wurden. Gemeinsam mit ihrem Freund soll sie die Informationen an Fondmanager angeboten haben. Die Fondmanager wendeten sich jedoch an die Polizei. Den beiden drohen Strafen von bis zu 20 Jahren Freiheitsstrafe.
(FAZ vom 28.05.2010 Nr. 121)
Anmerkung: Auch in Deutschland greifen die Überwachungsmaßnahmen der BaFin in verstärktem Maße und führen zu einer erheblichen Steigerung der Fallzahlen im Bereich Insiderhandelt und Verstößen gegen das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), wenn auch nicht mit der Androhung einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner