Insolvenz
Die Insolvenz wird dann angenommen, wenn der Schuldner seine fälligen Zahlungsverpflichtungen gegen dem Gläubiger nicht mehr erfüllen kann auf Grund von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. An die Insolvenz von Unternehmen oder Privatpersonen ist das Insolvenzrecht geknüpft, welches verschiedene Regelungen beinhaltet und beispielsweise auch Straftatbestände wie der Bankrott oder die Insolvenzverschleppung nach dem deutschen Strafrecht unter Strafe stellt.
BGH: Auch ein Nicht-Kartellmitglied kann Täter des § 298 Abs. 1 StGB sein

Ein Nicht-Kartellmitglied kann sich wegen wettbewerbsbeschränkender Absprache bei Ausschreibungen iSd § 1 GWB als Täter strafbar machen.
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