Vor dem Potsdamer Landgericht musste sich der ehemaliger Leiter eines Kinder- und Jugendheimes wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung verantworten.
Laut Anklage soll der Mann seine damalige Lebensgefährtin und Mitarbeiterin vergewaltigt haben. Allerdings verwickelte sich das mutmaßliche Opfer nach Ansicht des Gerichts in Widersprüche.
Das Landgericht hat den Angeklagten aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Im Zuge der Ermittlungen gegen den ehemaligen Leiter wurden auch Geschäfte offen gelegt. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft könnte im Moment nicht ausgeschlossen werden, dass der Angeklagte Geld des Vereins auf sein privates Konto gelenkt habe. Ihm droht deshalb ein Verfahren wegen Untreue.
( Quelle: Märkische Allgemeine online vom 10.05.2012 )
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner