Justizvollzugsanstalt

  • Das Landgericht Landshut verurteilte einen Angeklagten wegen sexueller Nötigung in Tatmehrheit mit acht Fällen der (gemeinschaftlichen) Nötigung.

    So soll der Angeklagte sich mehrfach vom Geschädigten im Genitalbereich berühren haben lassen. Der Geschädigte handelte dabei unfreiwillig, da ein weiterer Mitangeklagter ihm mehrfach Schläge auf Nacken und Hinterkopf zufügte, um ihn zur Handlung zu nötigen. Alle Beteiligten waren zur Tatzeit Insassen einer Justizvollzugsanstalt.

  • Das Bundsland Baden-Württemberg startete vor wenigen Tagen ein Modellversuch zu den Fußfesseln. Diese sollen dank eines integrierten Senders die elektronische Überwachung des Strafgefangenen ermöglichen, der sich so im Hausarrest statt in der Justizvollzugsanstalt aufhalten könnte.

    Getestet wird der Einsatz der Fußfesseln an 75 Strafgefangenen der Justizvollzugsanstalten Stuttgart, Rottenburg, Heimsheim und Ulm, die deshalb entlassen wurden. Die Testpersonen selber sind nur wegen geringer Verbrechen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden.

    Der Hausarrest hat gegenüber den Strafvollzugsanstalten den Vorteil, dass erhebliche Kosten eingespart werden können, der Bestraffungseffekt jedoch nicht verloren gehe, wie ein Sprecher des Stuttgarter Justizministeriums erklärte. Ob sich das Modell als erfolgreich herausstellen wird, bleibt noch abzuwarten.
    (FAZ vom 01.10.2010)

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner

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