Kasko-Versicherung

  • Autoverglaser werben häufig mit einer kostenfreien Reparatur bei Steinschlägen. Der Kasko-Versicherer soll die Kosten übernehmen. Gelegentlich kommt hier jedoch eine Selbstbeteiligung des Versicherten in Betracht und damit wäre das Angebot für viele Kunden unattraktiv. Aus diesem Grund hat ein Autoverglaser seinen Kunden die Selbstbeteiligung erlassen, gegenüber dem Versicherer aber so abgerechnet, als hätte der Kunde die Selbstbeteiligung gezahlt. Die Frage vor Gericht war nun: Ist dies rechtlich in Ordnung?

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner

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