Wird dem Arzt ein Medikamentenbedarf vorgetäuscht, so ist der Betrug bereits durch das Verschreiben vollendet.
Dem Angeklagten wurde vor dem Amtsgericht Stuttgart von der Staatsanwaltschaft Betrug vorgeworfen. Der Angeklagte soll mehreren Kassenärzten eine Krankheit vorgetäuscht haben und dadurch an Rezepte für Schmerzmedikamente gekommen sein. Der Krankenkassen entstand dadurch ein Schaden von über 2.700 Euro. Das Amtsgericht verurteilte den Angeklagten zu einem Jahr und drei Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung.
Wie der Bundesgerichtshof soeben mit der folgenden Pressemitteilung bekannt gab, machen sich Kassenärzte bei der Entgegennahme von Vorteilen als Gegenleistung für die Verordnung von Arzneimittel nicht wegen Bestechlichkeit nach § 332 StGB sowie weiteren Bestechungsdelikten strafbar.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner