Kinderheim

  • Das Gericht verurteilte einen ehemaligen Gruppenleiter eines Kinderheimes wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern (§ 176a StGB) in Tateinheit mit sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen (§ 174 StGB) in mehreren Fällen. Ein Berufsverbot nach § 70 StGB verhängte das Gericht nicht. Dagegen richtete die Staatsanwaltschaft das Rechtsmittel der Revision.

  • Vor dem Landgericht Baden-Baden wird derzeit ein Fall von schwerem Kindesmissbrauch verhandelt. Einem Mann aus Rastatt wird vorgeworfen, dass er seine damals 9-jährige Stieftochter mindestens zwei Jahre hinweg hundertfach zum Beischlaf und anderen sexuellen Handlungen gezwungen haben soll. Er drohte dem aus Indonesien stammende Mädchen, dass er sie zurück in ihre Heimat in ein Kinderheim schicken werde, wenn sie sich wehre.
    zudem soll er das Mädchen in den Jahren von 2008 bis 2010 immer wieder an andere Männer verkauft haben. Die Männer durften sich gegen Geld an dem Mädchen vergehen oder kinderpornografische Fotos von ihr machen.
    Der Angeklagte will während des Prozess voraussichtlich auf Anraten der Verteidigung ein Geständnis ablegen.

    ( Quelle: Hamburger Abendblatt – online vom 15.03.2011 )


  • In dem Fall des größten Kindermissbrauchs in Europa ist ein Urteil gesprochen worden.
    In Portugal sollen die sieben Angeklagten, unter ihnen mehrere Prominente aus Politik und Medien, über Jahrzehnte 32 Jungen aus dem staatlichen Kinderheim Casa Pia missbraucht haben. Zur jetzigen Zeit befinden sich alle Angeklagten in Freiheit, da die Mindestdauer für die Untersuchungshaft bereits überschritten wurde.
    Die ersten Taten kamen erst 2002 zur Anzeige. Daraufhin meldeten sich noch weitere Opfer. Erschreckend erscheint vor diesem Hintergrund, dass das staatliche Kinderheim seit ca. 200 Jahren besteht und angeblich vor 80 Jahren die ersten Fälle von sexuellem Missbrauch bekannt geworden sein sollen.
    Bei diesem Verfahren handelt es sich um eines der längsten der portugiesischen Justiz. Nach 462 Prozesstagen, nahm der Prozess, der im November 2004 begonnen hatte, heute ein Ende.
    Die Staatsanwaltschaft forderte für die Angeklagten mindestens fünf Jahre Haft ohne Bewährung.
    Kritiker werfen der portugiesischen Justiz andauernde Verschleppung der Ermittlungen vor, welche mit der Prominenz oder dem Einfluss mancher Angeklagten begründet wird. Durch diesen Prozess seien die Schwächen des portugiesischen Rechtssystems offen gelegt worden.
    Die Angeklagten wurden zu Freiheitsstrafen zwischen sechs und 18 Jahren verurteilt.
    (Quelle: spiegel-online vom 03.09.2010 und 07.09.2010)

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner

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