Tödlicher Messereinsatz: Notwehr führt zum Freispruch

Strafverteidigung nach Selbstverteidigung mit dem Messer: „Messerattacke in Notwehr“ statt „Körperverletzung mit Todesfolge“ (§ 227 StGB) – Freispruch statt 9 Jahre Freiheitsstrafe.
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