Kofferraum

  • LG Hamburg, Urteil vom 03.02.2012, Az.: 628 Kls 17/11

    Das Landgericht Hamburg hat einen 57-jährigen Taxifahrer, der im September letzten Jahres einen weiblichen Fahrgast für mehrere Stunden in den Kofferraum seines Fahrzeugs eingesperrt hat, wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Bedrohung und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von  drei Jahren und zehn Monaten verurteilt.

    Nach den Feststellungen des Landgerichts ist das Opfer in den frühen Morgenstunden des 04. September 2011 in das Taxi des Täters am Rande der Reeperbahn gestiegen. Schnell bemerkt die Frau, dass der Fahrer nicht den richtig Weg fuhr und äußerte dies. Der Täter hielt prompt an und stieg aus. Er versetzt der Frau einen Faustschlag und stieß sie in den Kofferraum; sodann fuhr er mit ihr zu sich nach Hause und legte sich schlafen. Dem Opfer gelang es allerdings die Polizei zu verständigen.
    Im Prozess hat der Angeklagte die Tat gestanden. Allerdings äußerte er sich nicht zu seiner Tatmotivation, welche deshalb auch nicht aufgeklärt werden konnte.

    Allerdings konnte das Landgericht nicht ausschließen, dass der Mann zum Tatzeitpunkte nur eingeschränkt zurechnungsfähig war und kam deshalb zu einer Strafrahmenverschiebung.
    Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von  drei Jahren und zehn Monaten, dem sich das Gericht anschloss. Positiv gewertet wurde dabei sein Geständnis, seine Reue und der Umstand, dass er bislang nicht vorbestraft ist.
    Dem Mann wurde allerdings seine Taxikonzession noch nicht entzogen, da dies der Ordnungsbehörde vorbehalten sei.

     


  • Im so genannten Hamburger Taxifahrer-Fall legte der 57-jährige angeklagte Taxifahrer zum Prozessauftakt vor dem Hamburger Landgericht ein Geständnis ab. So erklärte der wegen Freiheitsberaubung und Körperverletzung angeklagte Mann durch seinen Strafverteidiger, er habe die Tat aus ihm unerklärlichen Gründen begangen und hätte vorher zehn Whiskey getrunken. Auch entschuldigte er sich für das Verhalten.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner

In dringenden Fällen erreichen Sie unsere Anwaltskanzlei zu jeder Tag- und Nachtzeit. Notfallkontakt