Seit Wochen wird das Thema „Kredit-Affäre“ von Bundespräsidenten Christian Wulff in den Medien diskutiert und längst wurde der Spielball der zuständigen Staatsanwaltschaft zugespielt. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart reagierte und gab heute bekannt, dass sie die Ermittlungen mangels Anfangsverdacht jetzt vorerst einstellen. Im Raum stand unter anderem der Verdacht wegen Vorteilsannahme bzw. Vorteilsgewährung sowie Untreue im Zuge der günstigen Konditionen durch die BW-Bank.
So erklärte die Staatsanwaltschaft jetzt gegenüber den Medien, dass sich „weder aus dem Vorbringen der Anzeigeerstatter noch aus den bisherigen Presseveröffentlichungen und den durch die Bank vorgelegten Unterlagen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat ergeben“.
Stattdessen sind weitere brisante Meldungen zu Christian Wulff erschienen. So soll nach einem Bericht der „Berliner Zeitung“ er neben „Upgrades“ von Flugtickets auch einen „VIP-Vertrag“ beim Autokauf erhalten haben. Auch hier sind auffallend günstige Konditionen im Zinssatz gewährt worden. Die Anwälte von Wulff dementierten diesen Bericht.
Die Diskussion rund um Wulff wird uns somit wohl weiterbeschäftigen.
( Quelle: n-tv, 19.01.2012 )
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner