kriminelle Vereinigung

  • Eine Verständigung nach § 257c StPO kann die Arbeit von Gericht und Staatsanwaltschaft häufig erleichtern. Zwar gibt es einige Bestimmung bezüglich der Protokollierung von solchen Verständigungsgesprächen, jedoch legt der Angeklagte in der Regel dafür ein Geständnis ab, was ihm eine lange Hauptverhandlung ersparen kann.

  • Das Landgericht München I – Staatsschutzkammer – hat die beiden Angeklagten unter anderem wegen Taten nach dem Betäubungsmittelgesetz in Tateinheit mit der „Bildung krimineller Vereinigungen“ (korrekt: mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung) zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten bzw. zehn Jahren und sechs Monaten verurteilt.

  • Internetstrafrecht: Und plötzlich platzte eine Bombe – Einige Tage nach Bekanntwerden der Pläne des umstrittenen US-Gesetzes zu einer indirekten Zensur im Internet erfolgte der große Schlag gegen den Filehoster Megaupload sowie das sich laut Anklage der US-Staatsanwälte dahinter verbergende Netzwerk von Raubkopierern.

    Neben der am Donnerstag erhobenen Klage wurden gleich vier mutmaßliche Verantwortlich in Neuseeland festgenommen. Unter ihnen befindet sich auch der deutsche und seit Jahren gesuchte Kim Schmitz, der zu Dotcom Zeit mit seiner Investmentfirma und diversen ominösen Projekten auf sich Aufmerksam machte und mit seinen Partys für viel Wirbel sorgte. Dessen Anwesen in der Nähe von Auckland wurde am morgen von knapp 70 Beamten der Polizei durchsucht. Dabei wurden Wertgegenstände und Geld im Wert von ca. 3,7 Millionen Euro sichergestellt. Die USA hat indes die Auslieferung der vier Verdächtigen beantragt.

    Laut Anklageschrift sollen die Anbieter Megaupload und Megavideo über 150 Millionen Euro eingenommen haben aus Abonnementverträgen und darüber hinaus noch 25 Millionen Euro durch Werbung als Einnahmen geniert haben.

    Auf den Webseiten können Benutzer kostenlos bzw. je nach Abonnement größere Dateien hochloaden und speichern. Insgesamt sollen mehr als 150 Millionen Nutzer registriert sein. Dieser „legale“ Service soll dabei im engen Zusammenhang mit dem Raubkopierer-Netzwerk stehen, das systematisch und von vielen ehrenamtlichen Mitwirkenden tausende von Filme und Serien aus direkter Hand erhalten und anschließend auf den Servern angeboten und weitergegeben haben soll. Allein dieses Piraterienetzwerk soll dabei einen Schaden von 500 Millionen Dollar angerichtet haben, weswegen die größte Urheberrechtsklage in der Geschichte der USA droht.

    Problematisch ist allerdings, dass nun sämtliche Daten der Server beschlagnahmt worden sind und somit auch all jene, die legal und von gutgläubigen und zahlenden Benutzern gespeichert wurden. Derweil müssen die Benutzer, die sich die rechtswidrigen Inhalte angeschaut oder heruntergeladen haben, wohl mit keiner Strafverfolgung rechnen. Die IP-Adressen sollen einigen Medienberichten verschlüsselt worden sein und insgesamt sei es viel zu umfangreich und länderübergreifend zu aufwendig. Dafür müssen die Verantwortlichen Betreiber sowie die, die sich derzeit noch auf der Flucht befinden, mit harten Strafen wie der Haft von 20 Jahren und mehr rechnen.

    ( Quelle: SPON; n-tv, 20.10.2012 )


  • Vor dem Landgericht Koblenz müssen sich 18 Männer aus acht Bundesländern wegen des Betriebs eines  rechtsextremen Radiosenders im Internet verantworten. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat sie unter anderem wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung und Volksverhetzung angeklagt.
    Insbesondere gehe es um Grußbotschaften oder Liedtitel mit strafbaren Inhalten. Insgesamt sollen 154 solche Lieder im so genannten Widerstand-Radio abgespielt worden sein. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft war es das Ziel der Angeklagten „die nationalsozialistische Ideologie zu verbreiten, die Zustände während des Naziregimes zu glorifizieren, eine fremdenfeindliche, antisemitische und gegen politisch Andersdenkende gerichtete Hetzpropaganda zu betreiben und über das Medium Musik Nachwuchs für die rechte Szene zu rekrutieren“.
    Seit November 2010 wird der Radiosender nicht mehr betrieben. Von den 18 Angeklagten befinden sich derzeit 17 in Untersuchungshaft. 15 der Angeklagten sollen zumindest ein Teilgeständnis abgelegt haben, die übrigen drei hingegen sollen die Aussage verweigert haben.
    ( Quelle: Hamburger Abendblatt – online vom 21.03.2011 )


  • Drei deutsche Islamisten müssen sich nun vor dem Landgericht Stuttgart verantworten, da sie Menschen für den Heiligen Krieg angeworben haben sollen. Die drei Männer stammen aus Ulm, Bonn und Wiesbaden. Sie sollen die Radikalisierung von mehr als hundert Glaubensbrüdern in Deutschland betrieben haben. Dies geschah über eine ägyptische Koran- oder Sprachschule.
    Die Anklage der Staatsanwaltschaft Stuttgart lautet auf die Bildung einer kriminellen Vereinigung.
    (Quelle: FAZ vom 26.10.2010 Nr. 249, S. 4)

  • Der Beschwerdeführer ist Zeuge in einem Strafverfahren wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung sowie unter anderem wegen Unterstützung einer kriminellen Vereinigung gegen die Angeklagten M. und C. vor dem 5. Strafsenat des OLG Frankfurt am Main.

    Als der Beschwerdeführer in der Hauptverhandlung vom Vertreter des Generalbundesanwaltes vernommen und ihm die Frage gestellt wurde „Wurden Sie oder Ihre Familie seit Ihren Aussagen bei der Polizei bis heute in Deutschland oder der Türkei von irgendjemandem aufgefordert oder gebeten, nicht oder in einem bestimmten Sinn in dem vorliegenden Strafverfahren auszusagen?“ verweigerte er die Beantwortung dieser Frage, denn eine wahrheitsgemäße Beantwortung der Frage würde dazu führen, dass er sich und seine Ehefrau der Gefahr einer Strafverfolgung ausgesetzt sehe.

    Daraufhin hat das OLG Frankfurt am Main gegen den Beschwerdeführer mit Beschluss ein Ordnungsgeld in Höhe von 250 Euro, ersatzweise für je 50 Euro einen Tag Ordnungshaft verhängt und „zur Erzwingung des Zeugnisses Beugehaft bis zu einer Höchstdauer von zwei Monaten angeordnet“. Gegen diesen Beschluss wendet sich der Beschwerdeführer mit seiner Beschwerde vor dem Bundesgerichtshof (BGH) und hat mit dieser hinsichtlich der Anordnung der Beugehaft Erfolg.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner

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