Ladenöffnung

  • Im Zuge der aktuellen Corona-Epidemie wurde in vielen Bundesländern, allen voran in Hamburg, Schleswig-Holstein, Bayern und Berlin, die Schließung von einer Vielzahl an Geschäften angeordnet. In diesem Zusammenhang hat die Polizei bundesweit zahlreiche Strafverfahren gegen Geschäftsinhaber eingeleitet, die entgegen der Regierungsanweisung handeln und ihre Geschäfte dennoch öffnen.

    Den Inhabern ist jedoch meist gar nicht bewusst, dass sie sich mit der Öffnung ihres Geschäftes nach den aktuellen Regeln strafbar machen. Dies liegt unter anderem auch daran, dass in jedem Bundesland andere Regeln gelten und diese nahezu täglich geändert werden.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner

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