Landfriedensbruch

  • Seit den frühen Morgenstunden durchsuchen hunderte Polizisten mehrere Objekte in ganz Deutschland. Die Hausdurchsuchungen stehen im Zusammenhang mit den Randalen beim G20-Gipfel  und richten sich  gegen Mitglieder der linken Szene.

    Spezialeinheiten und Ermittler der Landeskriminalämter waren unter anderem in Hamburg, Göttingen (Niedersachsen), Bonn, Köln (NRW), Stuttgart (Baden-Württemberg) und Neuwied (Rheinland-Pfalz) im Einsatz. Federführend für die Aktion ist die Soko „Schwarzer Block“ der Polizei Hamburg. Die Sonderkommission teilte inzwischen mit, dass die Razzien im Zusammenhang mit den tagelangen Ausschreitungen und schweren Straftaten während des G20-Gipfels im Juli stünden. Ermittelt werde unter anderem wegen schwerem Landfriedensbruch.

  • Im Dresden kam es im Februar 2011 zu Gewalt auf einer Anti-Nazi-Demonstration. Das Gericht verurteilte nun einen nichtvorbestraften 36-jährigen Mann zu einem Jahr und zehn Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Der Mann soll mit einem Megafon die rund 12.000 Gegendemonstranten zum Durchbrechen der Barrikaden aufgerufen haben. Die Anklage lautete auf Körperverletzung, besonders schweren Landfriedensbruch und Beleidigung.

  • Der Angeklagte Y. ist vom Amtsgericht Berlin Tiergarten wegen „Landfriedensbruchs im besonders schweren Fall in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten“ verurteilt worden, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Mit der hiergegen gerichteten Revision hat er Erfolg.

    Wie das Amtsgericht festgestellt hat, ging der Angeklagte zusammen mit dem befreundeten Angeklagten S. am 1. Mai 2008 von einem Fest in Berlin nach Hause zurück als sie im Stadtteil B.-K. auf eine Gruppe von 150-200 Demonstranten trafen, die sich Auseinandersetzungen mit Polizeibeamten lieferte. Der Angeklagte Y. trug zu diesem Zeitpunkt eine Glasflasche in der Hand, die er sodann in Richtung Polizeibeamte warf und dabei zumindest billigend in Kauf nahm, damit einen Polizeibeamten zu treffen. Ob ein Beamter durch diese Glasflasche verletzt wurde, war nicht mehr festzustellen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner

In dringenden Fällen erreichen Sie unsere Anwaltskanzlei zu jeder Tag- und Nachtzeit. Notfallkontakt