BGH zur Berücksichtigung eines positiven Lebenswandels gem. § 46 StGB

Erfolgreiche Strafverteidigung in der Revision zur Berücksichtigung des positiven Lebenswandels nach Drogensucht, Drogenkriminalität und vorangegangener Verurteilung zur Freiheitsstrafe wegen Diebstahl und Körperverletzung.
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