Hohe Haftstrafe wegen Falschaussage in einem Vergewaltigungsprozess

Schicksalsschläge nach Falschaussage zur Vergewaltigung: Der Beschuldigte verstirbt nach 5 Jahren Haft (Freiheitsberaubung), seine Belastungszeugin wird erst im Nachhinein mit 5,5 Jahren Freiheitsstrafe bestraft, für falsche Vorwürfe (Falschaussagen) im Strafprozess.
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