
BGH (Revision) zur Einziehung eines Laptops nach sexuellem Missbrauch von Kindern und Speicherung dabei angefertigter kinderpornographischer Schriften (Kinderporno-Videos) – zum Erfordernis der Abgrenzung und Begründung des Einzugs von Tatwerkzeugen statt Speichermedien, zum Zwecke der Beweismittelsicherung. Ob Laptop oder Festplatte (Speichermedium) … unterliegt dem Ermessen des Richters, der diese Entscheidung zu treffen hat.
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