Magnus Gäfgen

  • Der wegen Mordes an dem Bankierssohn Jakob von Metzler verurteilte Markus Gäfgen geht nun in einem Zivilprozess gegen das Land Hessen vor und fordert Schmerzensgeld.

    Nachdem Gäfgen im Jahre 2002 Jakob von Metzler entführt und getötet hatte, soll er in einem Verhör durch die Polizei mit Folterandrohung zur Benennung des Verstecks des Jungen gebracht worden sein. Gäfgen erklärte, dass er von einem Vernehmungsbeamten geschlagen und mit Schmerzen, Vergewaltigung, einem Wahrheitsserum und sogar mit dem Tod bedroht worden sei. Seitdem leide er an posttraumatischen Spätfolgen der illegalen Polizeimethoden.
    Der Vernehmungsbeamte hingegen bestritt den Vorwurf in Details. Zwar habe der frühere Frankfurter Polizeivizepräsident Daschner ihn beauftragt, den leugnenden Gäfgen auf Wahrheitsserum und mögliche Schmerzen durch einen einfliegenden SEK-Beamten „vorzubereiten“, aber er habe ihn nicht angefasst oder aus der Nähe bedroht.
    Ein Sachverständiger erklärte vor Gericht, dass Gäfgen eindeutig traumatisiert sei. Jedoch seien viele andere belastende Momente erkennbar. Bereits vor dem Verhör sei das Lügengebäude Gäfgens zusammengebrochen, er habe die eigene Lebensperspektive zerstört, zudem habe er den Tod seines Opfers miterlebt. Nach der Einschätzung des Gutachters sei der Tod des Jungen die für Gäfgen belastendste Erfahrung gewesen. Die Androhung der Folter könne die bereits vorhandene psychische Störung noch graduell verstärkt haben.

    ( Quelle: Hamburger Abendblatt – online vom 17.03.2011 )


Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner

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