Für eine rechtstaatliche Verteidigung muss die freie Kommunikation zwischen Strafverteidiger und Mandanten garantiert werden. Dazu gehören nicht nur die persönliche oder schriftliche Kommunikation, sondern auch Gespräche per Telefon oder Handy.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner