Mann

  • Vor dem Landgericht Itzehoe muss sich ein 25-jähriger Mann verantworten. Er soll im April 2011 eine 78-jährige Dame in ihrer Wohnung erschlagen haben. Die Staatsanwaltschaft geht dabei von Habgier aus und hat der Mann wegen Mordes angeklagt.

    Laut Anklage sei der Mann in die Erdgeschosswohnung der Dame eingedrungen und hatte dort nach Geld und Wertgegenständen gesucht. Allerdings traf er direkt auf das mutmaßliche Opfer und habe diese angegriffen. Die Frau soll noch versucht haben, sich zu wehren.

  • Laut Ermittlungen der Polizei hat ein unbekannter Mann die Gäste des Berliner Weihnachtsmarktes vergiftet. Dabei soll er die Getränke zunächst auf dem Weihnachtsmarkt der Gedächtniskirche und später am Alexanderplatz verteilt haben. Dabei bot er seinen Opfern jeweils kleine Schnapsfäschchen an, denen er vermutlich eine der Polizei noch unbekannte Substanz zumischte.
    Die Menschen, die das Getränk zu sich nahmen erlitten Bewusstseinsstörungen, Übelkeit und Krampfanfälle. Zwei der Opfer mussten sogar stationär behandelt werden.
    Bisher hat die Polizei den Täter noch nicht ermitteln können. Er soll nach Aussagen der Opfer Mitte 40 sein und kurze, blonde Haare haben. Sollte der Täter gefasst werden, ist davon auszugehen, dass  von der Staatsanwaltschaft Berlin die  Anklage erhoben wird.

    ( Quelle: Welt online vom 09.12.2011 )


  • BGH, Beschluss vom 20.07.2011, Az.: 2 StR 293/11

    Das Landgericht Meiningen hat den Angeklagten wegen schweren sexuellen Missbrauch von Kindern in sechs Fällen unter Einbeziehung zweier weiterer Strafen aus einer aufgelösten Gesamtstrafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der Mann hatte nach den Feststellungen des Gerichts mit dem 13-jährigen Tatopfer ungeschützten Geschlechtsverkehr. Gegen diese Entscheidung legte der Angeklagte Revision ein.

    Der BGH bestätigte den Schuldspruch, äußerte aber Bedenken gegen die Strafzumessung.

    „Dagegen begegnet die Strafzumessung rechtlichen Bedenken, soweit die Strafkammer für die einzelnen Taten Freiheitsstrafen zwischen einem Jahr und einem Jahr und acht Monaten verhängt hat. Diese Differenzierung im konkreten Strafmaß hat die Strafkammer, die lediglich allgemeine, für alle Taten gleichermaßen geltende Strafzumessungserwägungen angestellt hat, nicht begründet; sie ergibt sich – sieht man von der Tat ab, die zur Schwangerschaft geführt hat und bei der ein erhöhter Unrechts- und Schuldgehalt anzunehmen ist – auch nicht aus dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe. Der Senat kann daher nicht überprüfen, wie das Landgericht zu den verhängten Strafen gekommen ist, und hebt alle Einzelstrafen auf.“

    Der BGH sah es folglich als problematisch an, dass das Landgericht die Strafhöhe der sechs Taten des Angeklagten so differenziert bewertet hat. Die Berechnung der jeweiligen Strafen zwischen einem Jahr und einem Jahr und acht Monaten sind für den BGH nicht nachvollziehbar, da (abgesehen von einer Tat) alle Taten einen ähnlichen Unrechts- und Schuldgehalt aufweisen. Daher hat der BGH die Einzelstrafen aufgehoben, was zum Wegfall der Gesamtstrafe führt. Die Sache wurde aufgrund der insweit erfolgreichen Revision im Umfang der Aufhebung zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Jugendkammer des Landgerichts zurückverwiesen.


  • In der Nacht zum Donnerstag ist es im Hamburger Stadtteil Barmbek in einer Sisha-Bar zu einem heftigen Streit mit anschließender Schiesserei gekommen. Kurz darauf sind Schüsse gefallen. Ein 30-jähriger Mann verlor noch am Tatort sein Leben, ein weiterer 28-Jähriger erlag ein wenig später im Krankenhaus den hiervon getragenen Verletzungen.

    Wie das Hamburger Abendblatt berichtet ging es um einen Streit im Rotlicht-Milieu. Beide Opfer seien demnach „stadtbekannte“ Zuhälter. Ein mutmaßlicher Tatverdächtiger, der nach Medienberichten in das Lokal stürmte und später das Feuer eröffnete, wurde vorläufig festgenommen und soll später vernommen werden. Zudem wurden sechs weitere Männer vorläufig festgenommen, sollen aber mit dem tödlichen Ausgang nichts zu tun haben, wie der Polizeisprecher bestätigt.  Viel mehr ist bislang noch nicht bekannt.
    ( Quelle: Hamburger Abendblatt, 11.08.2011 )


  • Trotz eines 1993 zweifelsfrei begangenen Mordes an zwei Männern, muss das Landgericht Dresden nun erneut über die Schuld des  Tat entscheiden.
    Der Täter wurde 1994 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und saß daher nun bereits 17 Jahre in Haft. Damals sah das Gericht – bestätigt durch einen Sachverständigen – es als unstreitig an, dass der Mann voll schuldfähig war. Während der Haftzeit allerdings kamen daran Zweifel auf.
    Daraufhin wurde der Mann im letzten Jahr aus der JVA entlassen und in einer geschlossenen Psychiatrie untergebracht.

    In diesem Jahr musste das Landgericht Chemnitz über die Tat erneut urteilen und sprach den Mann wegen Schuldunfähgkeit gemäß § 20 StGB frei, da ihm eine Schizophrenie attestiert wurde. Allerdings wurde die weitere Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB angeordnet. Da der Täter  17 Jahre in Haft verbracht hat, stünde ihm grundsätzlich eine Haftentschädigung zu, diese wurde ihm aber verweigert.
    Der BGH hat den Freispruch des Mannes bestätigt, allerdings die Unterbringung durch das Landgericht kritisiert, da keine ausreichende Prüfung erfolgt sein soll.
    Daher hat sich das Landgericht Dresden nun sowohl mit der Frage der Unterbringung als auch der Haftentschädigung zu befassen, auch wenn seit der Tat 17 Jahre vergangen sind.

    (Quelle: taz online vom 03.07.2011)


  • Das Landgericht Lübeck verurteilte einen 49-jährigen Italiener wegen des Missbrauchs an einem Minderjährigen zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Die Staatsanwaltschaft hatte indes eine Strafe von drei Jahren und neun Monaten gefordert.

    Der Mann hatte gestanden sich mehrfach an einem 12-jährigen Jungen vergangen zu haben und ihn mit Geld und Geschenken gelockt zu haben. Danach gab er dem Jungen Alkohol und übte den Geschlechtsverkehr aus.
    Zu dem relativ milden Urteil kam es, da die Tat bereits in den Jahren 2002 und 2003 erfolgte und sich das Opfer nicht mehr richtig daran erinnern könne. Ferner begründete das Gericht sein Urteil damit, dass das Opfer zwar nicht mochte, was mit ihm gemacht wurde, er jedoch das Unangenehme für die Geschenke und das Geld in Kauf genommen habe.

    Eine gute Strafverteidigung im Sexualstrafrecht kann so auch eine Haftstrafe des Angeklagten vermeiden.

    ( Quelle: Hamburger Abendblatt – online vom 12.05.2011 )


  • Vor dem Landgericht Baden-Baden wird derzeit ein Fall von schwerem Kindesmissbrauch verhandelt. Einem Mann aus Rastatt wird vorgeworfen, dass er seine damals 9-jährige Stieftochter mindestens zwei Jahre hinweg hundertfach zum Beischlaf und anderen sexuellen Handlungen gezwungen haben soll. Er drohte dem aus Indonesien stammende Mädchen, dass er sie zurück in ihre Heimat in ein Kinderheim schicken werde, wenn sie sich wehre.
    zudem soll er das Mädchen in den Jahren von 2008 bis 2010 immer wieder an andere Männer verkauft haben. Die Männer durften sich gegen Geld an dem Mädchen vergehen oder kinderpornografische Fotos von ihr machen.
    Der Angeklagte will während des Prozess voraussichtlich auf Anraten der Verteidigung ein Geständnis ablegen.

    ( Quelle: Hamburger Abendblatt – online vom 15.03.2011 )


  • Vor dem Landgericht Hamburg endet nun ein Prozess gegen einen Jugendlichen, Mesut S. 17 Jahre, und einen Heranwachsenden, Zana D. 19 Jahre. Die beiden Angeklagten sollen am 05.06.2010 am Binnenhafenfest in Hamburg einen behinderten Mann durch Tritte und Schläge schwer verletzt haben. Der Mann war seit einem Schlaganfall halbseitig gelähmt, machte jedoch durch eine Rehabehandlung gute Fortschritte. Seit dem Angriff auf ihn wurde er in dieser Entwicklung wieder weit zurückgeworfen.
    Die Staatsanwaltschaft hatte Anklage wegen versuchten Totschlags erhoben und plädierte auf Freiheitsstrafen in Höhe von vier beziehungsweise fünf Jahren.

    Auch die Verteidigung und die Nebenklage hielten ihre Plädoyers. Die Verteidigungvon Zana D. beantragte eine Jugendstrafe, die jedoch noch zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Auch die Verteidigung von Mesut S. forderte eine Bewährungsstrafe. Die beiden Angeklagten baten das Opfer während der Verhandlung um Entschuldigung. Das Urteil wird in den nächsten Tagen verkündet.
    ( Hamburger Abendblatt vom 22.02.2011, S. 12 )


  • Wie jetzt in den Medien berichtet wurde, konnte ein 45 Jahre alter Mann mehrfach in das private Umfeld von Bundeskanzlerin Merkel vordringen. So hatte er es geschafft, auf das stark bewachte Grundstück des Wochenendhauses von Angela Merkel an zwei Wochenenden zu gelangen. Zuvor wurde er bereits von der Polizei an der Wohnung in Berlin von der Kanzlerin abgewiesen. Allen Anschein zur Folge verfolgte der Mann die Bundeskanzlerin seit längerer Zeit.

    Weiter heißt es, habe der Mann einen Gestig verwirrten Eindruck gemacht und sei nun nach den Versuchen in eine Klinik verbracht worden. Weitere Informationen sind nicht bekannt.
    (Quelle: Hamburger Abendblatt vom 27.10.2010)

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner

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