megaupload

  • Filehoster haften nur im Falle der positiven Kenntnis.

    Das amerikanische FBI hatte ein Rechtshilfeersuch an die deutschen Behörden gestellt. So sollten Vermögenswerte von Megaupload-Gründer Kim Schmitz abgeschöpft werden. Das Landgericht Frankfurt am Main lehnte das Gesuch nun als unbegründet ab.
    Die Richter hinterfragen, ob der Filehoster strafrechtlich für den rechtswidrigen Upload der Benutzer verantwortlich sein soll. Vor allem bezweifeln die Richter, dass die Betreiber von Megaupload positive Kenntnis von den Urheberrechtverstößen hatten, denn dies sei für die Beihilfe notwendig:, und stellten auf die Haftungsprivilegierung der Diensteanbieter im Sinne des § 10 TMG ab.

    „Aus § 10 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt. TMG folgt, dass ein Diensteanbieter, der fremde Informationen für seine Nutzer speichert, für diese nicht verantwortlich ist, wenn er keine Kenntnis »von der rechtswidrigen Handlung oder der Information« hat. Der Begriff der Kenntnis ist auf positive Kenntnis beschränkt. Dass der Diensteanbieter es nur für möglich oder überwiegend wahrscheinlich hält, dass eine bestimmte Information auf seinem Server gespeichert ist, genügt nicht, um ihm das Haftungsprivileg des § 10TMG abzusprechen.“

    Auch eine Überwachungspflicht des Filehosters lehnen die Frankfurter Richter ab:

    „Nach § 7 Absatz 2 TMG besteht auch keine Verpflichtung, die von dem Diensteanbieter übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu erforschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.“

    Aus diesem Grund hält das Landgericht die Vermögensabschöpfung für unbegründet.

    Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 14. Mai 2012, AZ.: 5/28 Qs 15/12


  • Kim Schmitz alias Kim Dotcom kämpft im Megaupload-Prozess in Neuseeland um seine Millionen. Nun hat er einen ersten Teilerfolg erzielt und erhält einen Teil seines beschlagnahmten Vermögens zurück.

    Der gebürtige Kieler wehrte sich vor neuseeländischen Gerichten gegen die Auslieferung an den USA. Dort wird gegen ihn wegen Verstößen gegen das Urheberrecht ermittelt. Mit seinem Filehoster Megaupload gab er Benutzern die Möglichkeit, urheberrechtlich geschützte Dateien auszutauschen. Dabei unterstellt die US-Regierung, dass das Unternehmen solches illegale Handeln ganz gezielt unterstützte.

    Für die Strafverteidigung im Verfahren braucht der Megaupload-Betreiber jedoch einiges an Geld. Eine Richterin hat ihm nun umgerechnet rund 3,8 Millionen Euro aus seinem Vermögen zugesprochen, damit er laufende Anwaltskosten zahlen kann. Ebenfalls darf er beschlagnahmte Autos verkaufen und dessen Erlös nutzen.
    Bei einer Hausdurchsuchung wurden im Januar neben vielen Luxusgütern auch Staatsanleihen im Werte von rund 10 Millionen US-Dollar gefunden. Die US-Behörde hat das Geld beschlagnahmen lassen, um gegebenenfalls Schadensersatz an Künstlern und Vertriebsfirmen, die durch Megaupload geschädigt worden sein sollen, ausschütten zu können. Kim Dotcom selbst drohen in den USA bis zu 20 Jahren Haft.

    ( Quelle: FTD, 29.08.2012 )


  • Im Verfahren gegen Kim Schmutz und das Projekt Megaupload werden immer mehr Pannen und Formfehler bekannt. Zum einen wurde die Strafanzeige dem Unternehmer nie zugestellt, was jedoch eine wichtige Formvorschrift darstellt nach dem amerikanischen Recht, und zum anderen war die Durchsuchung des privaten Grundstücks in Coatesville offenbar illegal aufgrund eines Formfehlers.

  • Internetstrafrecht: Und plötzlich platzte eine Bombe – Einige Tage nach Bekanntwerden der Pläne des umstrittenen US-Gesetzes zu einer indirekten Zensur im Internet erfolgte der große Schlag gegen den Filehoster Megaupload sowie das sich laut Anklage der US-Staatsanwälte dahinter verbergende Netzwerk von Raubkopierern.

    Neben der am Donnerstag erhobenen Klage wurden gleich vier mutmaßliche Verantwortlich in Neuseeland festgenommen. Unter ihnen befindet sich auch der deutsche und seit Jahren gesuchte Kim Schmitz, der zu Dotcom Zeit mit seiner Investmentfirma und diversen ominösen Projekten auf sich Aufmerksam machte und mit seinen Partys für viel Wirbel sorgte. Dessen Anwesen in der Nähe von Auckland wurde am morgen von knapp 70 Beamten der Polizei durchsucht. Dabei wurden Wertgegenstände und Geld im Wert von ca. 3,7 Millionen Euro sichergestellt. Die USA hat indes die Auslieferung der vier Verdächtigen beantragt.

    Laut Anklageschrift sollen die Anbieter Megaupload und Megavideo über 150 Millionen Euro eingenommen haben aus Abonnementverträgen und darüber hinaus noch 25 Millionen Euro durch Werbung als Einnahmen geniert haben.

    Auf den Webseiten können Benutzer kostenlos bzw. je nach Abonnement größere Dateien hochloaden und speichern. Insgesamt sollen mehr als 150 Millionen Nutzer registriert sein. Dieser „legale“ Service soll dabei im engen Zusammenhang mit dem Raubkopierer-Netzwerk stehen, das systematisch und von vielen ehrenamtlichen Mitwirkenden tausende von Filme und Serien aus direkter Hand erhalten und anschließend auf den Servern angeboten und weitergegeben haben soll. Allein dieses Piraterienetzwerk soll dabei einen Schaden von 500 Millionen Dollar angerichtet haben, weswegen die größte Urheberrechtsklage in der Geschichte der USA droht.

    Problematisch ist allerdings, dass nun sämtliche Daten der Server beschlagnahmt worden sind und somit auch all jene, die legal und von gutgläubigen und zahlenden Benutzern gespeichert wurden. Derweil müssen die Benutzer, die sich die rechtswidrigen Inhalte angeschaut oder heruntergeladen haben, wohl mit keiner Strafverfolgung rechnen. Die IP-Adressen sollen einigen Medienberichten verschlüsselt worden sein und insgesamt sei es viel zu umfangreich und länderübergreifend zu aufwendig. Dafür müssen die Verantwortlichen Betreiber sowie die, die sich derzeit noch auf der Flucht befinden, mit harten Strafen wie der Haft von 20 Jahren und mehr rechnen.

    ( Quelle: SPON; n-tv, 20.10.2012 )


Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner

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