Meinungsfreiheit
Die Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG ist eines der wichtigsten Grundrechte in Deutschland und schützt grundsätzlich Jedermann darin, seine freie Meinung in Wort und Bild sowie auf sonstiger Weise zu äußern und öffentlich zu verbreiten. Dies kann in Form von Presse oder Reden oder schriftlich erfolgen. Die Grenzen der Meinungsfreiheit liegen in den Schranken der allgemeinen Gesetze sowie in der Beleidigung oder weiterer Straftaten.
Scharfe Kritik am Staat ist Kernbereich der Meinungsfreiheit

Wie deutlich darf man Kritik gegen den Staat äußern? Darf man einer Sachbearbeiterin vorwerfen, rechtswidrig zu bescheiden? Das Bundesverfassungsgericht sagt ja! (Der Artikel enthält Informationen zur Abgrenzung von Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung, zu Meinungsfreiheit und Schmähkritik.)
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LG Tübingen: „Homosexuell“ ist keine Beleidigung

Die Bezeichnung eines Polizisten als „homosexuell“ stellt keine strafrechtliche Beleidigung dar und ist daher nicht strafbar angesichts des Antidiskriminierungsansatzes.
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KG Berlin: Zum „5-Punkte-Plan“ im NPD-Wahlkamp

Laut dem AG Berlin Tiergarten stellt der „5 Punkte Plan zur Ausländerrückführung“ im Rahmen der Bundestagswahl 2009 eine Volksverhetzung dar und verurteilte den Angeklagten.
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Innenminister fordert Ende der Anonymität im Web! Bitte was?

Die Anonymität im Internet wie in den sozialen Netzwerken (z.B. Facebook) hat nicht nur Vorteile, sondern dient auch Radikalisierung von Straftätern laut Ansicht der Politik.
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BVerfG lehnt Klage gegen spickmich.de ab
Persönlichkeitsrecht vs. Pressefreiheit in Hamburg

Vor dem LG Hamburg soll nach Ansicht eines Rechtsanwalts häufiger das allgemeine Persönlichkeitrecht des Betroffenen der Meinungs- und Pressefreiheit überwiegen.
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Äußerung „Durchgeknallter Staatsanwalt“ stellt nicht zwingend eine Beleidigung dar

Meinungsfreiheit & Beleidigung nach § 185 StGB: Die Äußerung „durchgeknallter Staatsanwalt“ ist auszulegen und nicht zwingend eine Beleidigung im Strafrecht.
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Bezeichnung als „Dummschwätzer“ nicht zwingend eine Beleidigung

Der „Dummschwätzer-Fall“:
Die Bezeichnung als Dummschwätzer im Rahmen einer Diskussion sowie im Streit ist nicht zwingend eine Beleidigung im strafrechtlichen Sinne.
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