Das Landgericht Hannover hat die Anklage gegen Ex-Bundespräsidenten Wulff und einer weiteren Person zugelassen. Das Verfahren wird wegen Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) und Vorteilsannahme (§ 331 StGB) eröffnet. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor noch Bestechung (§ 334 StGB) und Bestechlichkeit (§ 332 StGB) in ihrer Anklage geprüft. Während eine Bestechlichkeit lediglich dann anzunehmen ist, wenn ein Amtsträger seine Dienstpflicht mit der Gegenleistung verletzt, kann eine Vorteilsnahme bereits dann vorliegen, wenn ein Amtsträger für eine rechtmäßige Handlung einen Vorteil entgegennimmt.
Schaltet die Ordnungsbehörde entgegen einem Runderlass des Innenministeriums eine private Firma zum Auswerten von Messergebnissen ein, begründet dies ein Beweisverwertungsverbot.
Dem Betroffenen wurde vor dem Amtsgericht Halberstadt das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit vorgeworfen. Verurteilt wurde er zu einer Geldbuße in Höhe von 100 Euro. Dagegen legte er Rechtsbeschwerde ein. Die Rechtsbeschwerde hat vor dem Oberlandesgericht Naumburg aus folgenden Gründen Erfolg.
Der Landkreis hatte zur Auswertung der Messdaten eine private Firma beauftragt. Damit verstieß der Landkreis gegen einen internen Runderlass des Ministeriums des Innern des Landes Sachsen-Anhalt. Dort wird nämlich festgelegt, dass die Filmentwicklung und –auswertung Aufgabe der Kommune sei.
„Gegen diese ihn bindende Vorschrift hat der Landkreis H. durch die Beauftragung der Firma V. GmbH mit der Auswertung verstoßen. Das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. hat entschieden, dass ein Beweisverwertungsverbot entsteht, wenn die Ordnungsbehörde bewusst und willkürlich die Auswertung der Messergebnisse von Privaten vornehmen lässt, obwohl ein Erlass des zuständigen Innenministeriums dies untersagt (NStZ-RR 2003, 342 f. [OLG Frankfurt am Main 21.07.2003 – 2 Ss Owi 388/02]) . Dem stimmt der Senat zu.“
Auch stellte das Oberlandesgericht fest, dass es nicht darauf ankomme, ob der zuständige Beamte vom Runderlass Kenntnis habe. Das Rundschreiben sei aus dem Jahr 1998 und sollte der Beamte tatsächlich davon keine Kenntnis gehabt haben, dann zeige dies die völlige Gleichgültigkeit gegenüber den einschlägigen bindenden Normen. Auch solch eine Gleichgültigkeit hätte zu einem Beweisverwertungsgebot geführt.
Daher hat die Rechtsbeschwerde des Betroffenen Erfolg. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen.
OLG Naumburg, Beschluss vom 7. Mai 2012, Az.: 2 Ss Bz 25/12
Trotz des DNA-Fundes an Kleidungsstücken von Uwe Barschel werden die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Lübeck nicht erneut gestartet. Somit bleiben die Akte Uwe Barschel und die Frage, ob der frühere Ministerpräsident von Schleswig-Holstein einen Selbstmord unternahm oder ermordet wurde, weiterhin offen und ungeklärt.
Gegen den früheren Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, Stefan Mappus wurde nun ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue oder Beihilfe zur Untreue eingeleitet. Ebenso wird in derselben Sachen wegen des Verdachts der Beihilfe zur Untreue gegen den Investmentbanker Dirk Notheis von der US-Bank Morgan Stanley ermittelt. Dies erklärte die zuständige Staatsanwaltschaft.
Bereits am Dienstag ist es zu Durchsuchungen bei Mappus und der Bank gekommen, bei welcher umfangreiche Unterlagen beschlagnahmt wurden. Insgesamt wurden fünf Wohnungen und fünf Büros durchsucht.
Der Ermittlungsbehörde nach bestehen zureichende Anhaltspunkte dafür, dass der CDU-Politiker beim Kauf von knapp 45 Prozent der Anteile an der EnBW durch das Land sich der Untreue strafbar gemacht haben könnte, indem ein deutlich zu hoher Preis bezahlt wurde. Insgesamt bezahlte das Bundesland knapp 4,7 Milliarden Euro für die Anteile an dem Energiekonzern. Nach Einschätzung von Analysten und Gutachten lag der tatsächliche Wert jedoch deutlich unter dem Kaufpreis. Offenbar einigte man sich zwischen dem französischen Unternehmen, dem Bundesland und als Vermittler die Bank Morgen Stanley über einen zu hohen Preis. So wurde unter anderem der Kaufpreis um 10 cent nach oben korrigiert, was den gesamten Deal allein um mehr als 11 Millionen Euro teuer werden ließ.
Dadurch entstand dem Land ein Schaden von 840 Millionen Euro, der letztlich einen Schaden für den Steuerzahler darstellt. Und die Ermittlungen sind erst am Anfang.
Für Mappus ist damit wohl das Karriereende nahe.
( Quelle: stern online, 11.07.2012 )
Die Diskussionen rund um Facebook und deren Sammelsurium aus Daten ebbt nicht ab. Nach Medienberichten erwägt nun offenbar das Bundesland Hessen mit Facebook zusammenzuarbeiten bei der Verfolgung von Straftaten. Zumindest wenn es nach dem Willen von Hessens Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) geht. Dieser erklärte gegenüber der BILD, dass Straftaten mit Hilfe von sozialen Netzwerken in Zukunft noch besser aufgeklärt werden könnten und sagte. „Dieses Potential sollte der Staat nicht liegen lassen“.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner