Mord

  • Bei einer Schiesserei in einer Familienwohnung im Ort Lehrensteinsfeld bei Heilbronn ist es am Wochenende zu einem schrecklichen Vorfall gekommen. Das Ehepaar fand am Samstagabend beide Ehepartner in ihrer Wohnung tot auf. Offenbar hatte der 46-jährige Ehemann zu erst mit mehreren Schüssen auf seine drei Jahre jüngere Frau geschossen und diese getötet und anschließend sich selbst mit einem Kopfschuss das Leben genommen.

  • Vor dem Landgericht Trier legte der wegen Mordes angeklagte 33-jährige Mann am Montag ein Geständnis ab. Darin räumte er weitestgehend ein, seine damalige Lebensgefährtin beim Sex unter Drogeneinfluss gefesselt, gewürgt und später mit einem Steakmesser erstochen zu haben. Nun erklärte der Angeklagte voller Bedauern diese Tat und will die Strafe und Schuld auf sich nehmen.

  • Im März hatten sich Union und FDP im Rahmen des Koalitionsgipfels auf die gesetzliche Bestimmung eines Warnschussarrests geeinigt. Dies war bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen.

    Im April hatte dann zunächst das Kabinett eine entsprechende Vorlage des Bundesjustizministeriums gebilligt und nun auch der Bundesrat.

  • Der seit September 2010 laufende Prozess in Stuttgart gegen das ehemalige RAF-Mitglied Verena Becker ist nun beendet und ein Urteilsspruch erfolgt: Die 59-jährige Frau wurde wegen Beihilfe zum Mord an dem damaligen Generalstaatsanwalt Siegfried Buback im Jahre 1977 zu einer Haft von vier Jahren verurteilt, wovon zweieinhalb Jahre als bereits verbüßt gelten.

  • Am Mittwoch ist es in Karlsruhe zu einem schrecklichen Vorfall gekommen. Ein Mann nimmt in seiner Wohnung bei einer Zwangsräumung den Gerichtsvollzieher sowie drei weitere Personen als Geisel und erschießt wenige Stunden später sich und alle Anwesenden.

  • Vor rund 1 Woche sorgte der schreckliche Vorfall in Ilsede bundesweit für Aufsehen und tiefe Erschütterung in dem kleinen niedersächsischen Ort. Nach ersten Erkenntnissen soll ein 36-jähriger Familienvater aufgrund von Eheproblemen und aus Angst, seine Kinder nach einer möglichen Trennung von der Frau zu verlieren, die 4 Kinder getötet und anschließend sich selbst zu töten versucht haben. Die Polizei fand den Mann schwer verletzt neben den vier Kinderleichen in der Wohnung und konnte ihn in ein Krankenhaus bringen. Bei den vier Kindern kam jede Rettung zu spät.

  • Im Prozess gegen Anders Breivik wurden vor wenigen Tagen die abschließenden Plädoyers vor dem Gericht in Oslo gehalten. Nach 43 Verhandlungstagen in Prozess wegen des 77-fachen Mordes wurden fast durchweg die Nerven der Beteiligten und Angehörigen der Opfer strapaziert. Nun ist ein Ende in Sicht.

  • Im Familiendrama im niedersächsischen Ilsede kommen immer mehr schreckliche Details ans Licht zum Vorgehen der Tat. Offenbar habe der 36-jährige Mann nach weiteren Ermittlungen seinen vier Kindern die Kehle durchgeschnitten. Dabei soll sich die 12-jährige Tochter gewehrt haben.

    Anschließend habe der Mann versucht, sich mit dem Messer selbst das Leben zu nehmen. Die Polizei fand den Familienvater blutverströmt und schwer verletzt im Reihenhaus auf. Verwandte hatten zuvor die Polizei informiert, nachdem der Mann anscheinend die Tragödie per SMS gegenüber seiner Frau vorher angekündigt hatte. Diese befand sich zum Tatzeitpunkt im Ausland.

    Als möglichen Grund für die Morde wurden Eheprobleme genannt. Nun soll die Mutter vernommen werden. Der Ehemann ist aktuell nicht vernehmungsfähig.

    Veranstaltungen in der Stadt wurden abgesagt und eine Trauerfeier am Freitagabend mit mehreren Hundert Teilnehmern anberaumt.

    ( Quelle: Welt, 17.06.2012 )


  • Vor dem Landgericht Oldenburg muss sich ein 58-jähriger Mann wegen Mordes verantworten.
    Ihm wird vorgeworfen, seine Tochter und deren Ehemann im Jahr 2003 getötet zu haben, weil die beiden ohne seine Zustimmung heirateten. Dabei geht die Staatsanwaltschaft von niedrigen Beweggründen und Heimtücke aus.
    Der Angeklagte war nach der Tat nach Pakistan geflohen und werde erst im vergangenen Jahr ausgeliefert. Der Mann hat sich bisher nicht zu den Tatvorwürfen geäußert.

  • Wie so eben gemeldet wurde, hebt der Bundesgerichtshof (BGH) den Haftbefehl gegen den Beschuldigten Holger Gerlach im Verfahren um die „NSU“ auf.

    Pressemitteilung:
    Bundesgerichtshof hebt Haftbefehl  im „NSU“-Verfahren auf.

    Der für Staatsschutzsachen zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat heute den vom Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs gegen den Beschuldigten Holger Gerlach wegen des Verdachts der Unterstützung der rechtsextremen terroristischen Vereinigung „Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)“ am 14. November 2011 erlassenen und am 24. Februar 2012 erweiterten Haftbefehl aufgehoben.

    In dem Haftbefehl wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe den am 4. November 2011 verstorbenen Mitgliedern des „NSU“ Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos im Jahre 2001 oder 2002 im Auftrag des anderweitig verfolgten Ralf Wohlleben eine Pistole überbracht und damit Beihilfe zu den von dieser Gruppierung in der Folge begangenen Morden und Banküberfällen geleistet. Weiter habe er Böhnhardt, Mundlos und die ebenfalls der Mitgliedschaft im  „NSU“ verdächtige Beate Zschäpe dadurch unterstützt, dass er ihnen 2004 seinen Führerschein, 2006 eine fremde Krankenversichertenkarte und schließlich im Mai 2011 einen von ihm eigens für diesen Zweck beantragten Reisepass zur Benutzung überlassen habe.

    Was den Vorwurf der Beihilfe zum Mord betrifft, sieht der im Zuge eines Haftprüfungsverfahrens mit der Sache befasste 3. Strafsenat schon keine tragfähigen Anhaltspunkte dafür, dass die Übergabe der Pistole die nachfolgenden, erst ab Anfang 2004 begangenen Taten des „NSU“ – wie erforderlich – objektiv in irgendeiner Weise erleichtert oder gefördert hat. Insbesondere habe die Pistole nicht als eine der Tatwaffen identifiziert werden können.

    Soweit dem Beschuldigten daneben Unterstützung einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen wird, geht der Senat jedenfalls nicht von einem für die Anordnung von Untersuchungshaft notwendigen dringenden Tatverdacht aus. Die Gruppierung habe sich bei der Planung und bei der Durchführung ihrer Anschläge streng abgeschottet und, für eine terroristische Vereinigung ungewöhnlich, auch über mehr als zehn Jahre davon abgesehen, sich zu ihren Taten zu bekennen. Vor diesem Hintergrund lasse sich die Einlassung des Beschuldigten, er habe mit Mordanschlägen des „Trios“ nicht gerechnet und ihnen solche auch nicht zugetraut, derzeit nicht hinreichend sicher widerlegen.

    Beschluss vom 25. Mai 2012 – AK 14/12

    Karlsruhe, den 25. Mai 2012

    Pressestelle des Bundesgerichtshofs
    76125 Karlsruhe
    Telefon (0721) 159-5013
    Telefax (0721) 159-5501

    Quelle: Pressemitteilung Nr. 073/2012 vom 25.05.2012

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner

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