Werden beschädigte Münzen bei der Bundesbank eingetauscht, so liegt kein In-Verkehr-Bringen von Falschgeld vor.
Die Angeklagten erwarben in China ursprünglich auseinander gebaute und entwertete 1-Euro und 2-Euro-Münzen. Die Angeklagten setzten die Ringe und die Innenstücke der Münzen wieder zusammen und tauschten diese als angeblich beschädigte Münzen bei der Deutschen Bundesbank in Frankfurt am Main ein. So erhielten die Angeklagten rund 198.000 Euro.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner