Mutter

  • Zur besonderen Belastungssituation einer Mutter bei der Tötung des eigenen Säuglings.

    Das Landgericht Erfurt verurteilte die Angeklagte wegen Totschlags durch Unterlassen zu fünf Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe. Sie soll ihren gerade geborenen Sohn unversorgt im Bett liegen gelassen haben. Der Säugling soll daraufhin nach mehreren Stunden verstorben sein, vermutlich aufgrund von Unterkühlung.

  • Am vergangenen Sonntag fanden Polizisten die Leiche einer 26-jährigen Mutter sowie die des 2-jährigen Sohnes in Leipzig. Offenbar starben beide Personen eines natürlichen Todes. Während die drogenabhängige Mutter gestorben war, verdurstete der Sohn qualvoll in der Wohnung. Erst der Verwesungsgeruch ließ die Nachbarn stutzig werden.

    Offenbar wäre der Tod des Kindes jedoch vermeidbar gewesen, da die Nachbarn das Kind haben schreien hören. Und auch das Jugendamt bzw. weitere Behörden hätten aufgrund der langjährigen Drogenabhängigkeit der Mutter möglicherweise die Familie strenger kontrollieren können oder müssen. Experten fordern jetzt ein schärferes Kontrollsystem bei jungen Mütter und drogenabhängigen Eltern.

    Die Diskussion über den Einsatz solcher Behörden in „schwierigen“ Familienkonstellationen ist neu entbrannt.

    ( Quelle: n-tv, 23.06.2012 )


  • Vor dem Landgericht Hildesheim musste sich ein 55-jähriger Mann verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, seine 77-jährige Mutter vergewaltigt zu haben.

    Nach den Feststellungen des Gerichts hat der Mann seine Mutter in seiner Wohnung eingesperrt und mehrfach vergewaltigt. Die Frau erlitt dabei erhebliche Verletzungen. Besonders makaber: Bereits der Vater des Angeklagten hatte die Frau vergewaltigt. Im Prozess gestand der Angeklagte die Tat. Das Opfer verfolgte den Prozess als Nebenklägerin.

    Das Landgericht verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Zuvor hatte die Strafverteidigung eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung gefordert.

    ( Quelle: Hannoversche Allgemeine online vom 16.04.2012 )


  • In wenigen Tagen beginnt der Prozess vor dem Amtsgericht Hamburg Mitte wegen fahrlässige Tötung gegen den damals 73-jährigen Autofahrer, der vor rund anderthalb Jahren am Hauptbahnhof in Hamburg beim Ausparken mit seinem Fahrzeug auf dem Parkplatz rückwärts in eine Familie gefahren war und dabei einen 4-jährigen Jungen tödlich verletzte. Aber auch die 32-jährige Mutter erlitt schwere Verletzungen.

    Wie es zu dem Unfall gekommen war, ist bislang nicht gänzlich geklärt. Es wird vermutet, dass der Rentner die Pedale verwechselt hatte. Der Fahrer sowie die Beifahrerin erlitten ebenfalls einen schweren Schock.

    Der Unfall ereignete sich am 11. Mai 2009 – nun drohen dem Angeklagten bis zu 5 Jahre Haft.

    ( Hamburger Abendblatt, 20.10.2011 )


  • Der Bundesgerichtshof hat entscheiden, dass Kinder für ihre pflegebedürftigen Eltern aufkommen müssen. Dies gilt auch dann, wenn die Eltern aus gesundheitlichen Problemen früher ihre Kinder vernachlässig haben und der Kontakt seit mehr als drei Jahrzehnten nicht mehr besteht.

    Mit dieser Entscheidung wurde eine Revision eines Mannes abgewiesen, der die Kosten für die Heimunterbringung seiner Mutter nicht zahlen wollte. Der Kläger argumentierte, dass es unbillig sei, wenn ihn das Sozialamt aus übergegangenem Recht in Anspruch nehme, da seine Mutter ihn als Kind nicht gut behandelt habe. Die Mutter des Klägers litt bereits seit seiner Kindheit an einer Psychose. Seit 1977 bestand kein Kontakt mehr zwischen beiden.

    Der Bundesgerichtshof begründete seine Entscheidung damit, dass in der Psychose der Mutter kein schuldhaftes Verhalten zu sehen sei. In diesem Fall greife das Gebot der familiären Solidarität.
    Bei erkrankten Eltern gelte selten etwas anderes. Etwa in dem Fall, in dem die Psychose auf den Krieg zurückgehe.
    ( Az. Bundesgerichtshof XII ZR 148/09 )

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner

In dringenden Fällen erreichen Sie unsere Anwaltskanzlei zu jeder Tag- und Nachtzeit. Notfallkontakt