niedrige Beweggründe
Ein Mordmerkmal im deutschen Strafrecht sind die niedrigen bzw. niederen Beweggründe, welche aus Auffangtatbestand dann angenommen werden, wenn der Täter sittlich und moralisch auf niedrigster Stufe handelt.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht - Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner
Ein Mordmerkmal im deutschen Strafrecht sind die niedrigen bzw. niederen Beweggründe, welche aus Auffangtatbestand dann angenommen werden, wenn der Täter sittlich und moralisch auf niedrigster Stufe handelt.