Notar

  • Soll ein dinglicher Arrest über sechs Monate hinaus aufrechterhalten werden, braucht es dringende Gründe im Sinne des § 111b Abs. 3 StPO.

    Die Beschuldigten sollen gemeinsam das Vermögen Betreuter veruntreut haben. Bei den Beschuldigten handelt es sich um einen Betreiber einer ambulanten Seniorenbetreuung, zwei Rechtsanwälten und einen Notar. Insgesamt sollen so über 780.000 Euro ungerechtfertigt den Beschuldigten zugewendet worden sein.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner

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