OLG Hamm: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und die fehlende Belehrung

OLG Hamm (Strafverteidigung in der Revision): Wurde der Angeklagte von den Vollstreckungsbeamten nicht rechtsfehlerfrei belehrt (hier beim Widerstand gegen eine Personalienfeststellung anlässlich einer nicht genehmigten Demonstration) , ist der Widerstand gegen die Polizei nach deutschem Strafrecht auch nicht strafbar.
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