Im Piraten-Prozess vor dem Hamburger Landgericht wegen der Entführung der MS „Taipan“ am Ostermontag 2010 kam es nun zum lautstarken Streit zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung.
Der Kapitän des der MS „Taipan“ zu Hilfe eilenden niederländischen Schiffs „Tromp“ war erneut als Zeuge geladen worden. Bei seiner Befragung hatte sich die Staatsanwaltschaft „für die Fragen und das Verhalten der Verteidigung entschuldigt“. Diese hätte den Eindruck erweckt, dass der Kapitän der „Tromp“ der Angeklagte sei.
Im Piraten-Prozess von dem Hamburger Landgericht erhebt einer der Angeklagten Vorwürfe gegen Soldaten des niederländischen Kriegsschiffes „Tromp“.
Die MS „Taipan“ war am Ostermontag 2010 von den Piraten überfallen worden, das Kriegsschiff „Tromp“ kam der MS „Taipan“ zu Hilfe und konnte die Piraten überwältigen.
Nach seiner Festnahme durch Soldaten der „Tromp“ – so berichtet einer der Angeklagten Piraten – sei er nackt auf einen Stuhl gefesselt und vernommen worden. Sein Verteidiger warf das Wort „Folter“ in den Raum.
Der Kapitän der „Tromp“ sagte ebenfalls vor Gericht aus. Er erklärte, dass sie durch ein deutsches Aufklärungsflugzeug über den Vorfall informiert worden seien und sie der MS „Taipan“ daraufhin zu Hilfe gekommen seien. Die „Tromp“ sei in 1300 Meter Entfernung bereits von den Piraten beschossen worden. Aus diesem Grund hätten sie zurückgeschossen. Ein Helikopter sei zur MS „Taipan“ geschickt worden und es hätten sich Soldaten abgeseilt. Der Einsatz sei zwar nicht von dem sog. Atlanta-Mandat gedeckt gewesen, da sich die MS „Taipan“ außerhalb des Gebiets der internationalen Anti-Piraterie-Mission befunden habe, jedoch habe das niederländische Verteidigungsministerium nach Absprache mit den deutschen Stellen die Militäroperation gestattet.
Die Vorwürfe des Angeklagten wies der Kapitän zurück. Die Piraten seien auf der „Tromp“ untergebracht und entsprechend einer EU-Richtlinie behandelt worden. Aus Sicht der Verteidigerin des Angeklagten sei die Rechtgrundlage für das Festhalten der Piraten auf der „Tromp“ völlig unklar.
( Hamburger Abendblatt vom 26.01.2011, S. 12 )
Vor dem Landgericht Hamburg müssen sich derzeit zehn somalische Piraten verantworten, die am Ostermontag dieses Jahres versucht haben sollen das Containerschiff MS Taipan zu entführen.
Die Verteidigung hat Befangenheitsanträge gegen vier der Gutachter gestellt. Dabei ging es um die Altersbestimmung eines Piraten. Dieser gab an 13 Jahre alt zu sein. Die Sachverständigen gingen jedoch davon aus, dass er mindestens 18 Jahre alt sei.
Die Verteidigung begründete ihre Befangenheitsanträge mit einer fehlerhaften Diagnostik. Das Gericht lehnte die Befangenheitsanträge jedoch ab, da eine angeblich fehlerhafte Diagnostik keine Befangenheit begründen könne.
(Quelle: Hamburger Abendblatt vom 16.12.2010, S. 10)
Prozessauftakt vor dem Landgericht Hamburg gegen zehn somalische Piraten, die am Ostermontag dieses Jahres das Containerschiff MS Taipan zu entführen versuchten. Dies gelang den Piraten jedoch nicht, da eine niederländische Fregatte der MS Taipan zu Hilfe geeilt war und die Piraten festsetzen konnte.
Unter den zehn Piraten befinden sich sieben Erwachsene, zwei Heranwachsende und ein Jugendlicher. Sie werden von 20 Rechtsanwälten verteidigt. Das Gericht hat insgesamt 13 Verhandlungstage anberaumt. Zunächst sind 22 Zeugen geladen.
Die zehn Piraten müssen sich wegen Angriffs auf den Seeverkehr und erpresserischen Menschenraubes verantworten. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Piraten in der Absicht gehandelt haben, die Besatzung der MS Taipan gefangen zu nehmen und Lösegeld zu erpressen.
(Hamburger Abendblatt vom 22.11.2010, S. 7)
Ein Rotterdamer Gericht hat fünf Seeräuber zu jeweils fünf Jahren Freiheitsstrafe wegen Seeräuberei verurteilt.
Die zwischen 25 und 45 Jahre alten Angeklagten haben a, 02.01.2009 versucht einen unter der Flagge der Niederländischen Antillen segelnden türkischen Frachter zu kapern, um im Anschluss Lösegeld zu erpressen. Dabei haben sie den Frachter mit einem Raketenwerfer und automatischen Waffen beschossen. Die Frachterbesatzung schaffte es das Boot der Seeräuber mit Leuchtmunition in Brand zu setzten, so dass es letztlich unterging. Die Angeklagten hingegen gaben an, dass sie in Seenot geratene Fischer gewesen sein, die sich Hilfe vom Frachter erhofft hatten.
(FAZ vom 18.06.2010 Nr. 138, S. 5)
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner