Plädoyer

  • Im Prozess vor dem Landgericht Hamburg gegen den Unfallfahrer von Eppendorf wurden am vorletzten Verhandlungstag die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und Nebenklage vorgetragen. Bevor sich der unter anderem wegen vierfacher fahrlässiger Tötung und dreifacher fahrlässiger Körperverletzung angeklagte Mann sich zu dem Tathergang äußern kann und am kommenden Dienstag aller Voraussicht nach das Urteil gesprochen wird, wurde Angehörigen der Opfer die Möglichkeit der Stellungnahme als Nebenkläger gegeben.

    Die Nebenklage äußerte sich sehr bewegt und auch wütend. Die beiden Söhne Mues, die Mutter und Vater bei dem Unfall verloren haben, erhofften sich eine Entschuldigung vom Angeklagten und hatten versucht, diesen zu verstehen. Jedoch seien sie bitter enttäuscht. „Das war keine Entschuldigung, sondern eine Beleidigung“ erklärte Woody Muse gegenüber dem hamburger Abendblatt.

    Die Staatsanwaltschaft fordert drei Jahre und neun Monate Haft von dem Angeklagten und begründet diese damit, dass er sich seiner Krankheit bewusst sei und bereits mehrmals als Epileptiker derartige Anfälle erlitt.

    Das Urteil wird am Dienstag erwartet.

    ( Quelle: Hamburger Abendblatt, 1.06.2012 )


  • Der vor dem Landgericht Leipzig verhandelte Fall wegen Mordes in zwei Fällen, versuchten Mordes sowie Raub- und Körperverletzung mit Todesfolge, geht dem Ende zu. Nun hielten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung ihre Plädoyers. Dem Angeklagten wird vorgeworfen drei junge Männer erschossen zu haben, da er sich in seinem Wohnort Groitzsch terrorisiert gefühlt habe und seiner Ansicht nach, zum Töten gezwungen worden sei.
    Die Staatsanwaltschaft forderte eine lebenslange Haft mit anschießender Sicherungsverwahrung. Die anwesende Oberstaatsanwältin erklärte dazu, dass sie so ein eklatanteres Missverhältnis zwischen dem Anlass der Tat und der Tatbegehung noch nie gesehen habe.

    Die Verteidigung forderte eine hohe Freiheitsstrafe. Der Angeklagte gestand die Tat und erklärte, dass es die Tat aufrichtig bereue. „Heute weiß ich: Der Kauf des von Vandalen und Dieben heimgesuchten Grundstücks in Groitzsch war ein Fehler. Ebenso wie die Entscheidung, eine Waffe zu kaufen.“
    ( Quelle: Hamburger Abendblatt – online vom 12.04.2011 )


  • In dem Prozess vor dem Landgericht Aachen gegen Peter Paul Michalski und Michael Heckhoff wegen ihres Ausbruchs aus der JVA Aachen 2009 und den damit in Verbindung stehenden Straftaten, hat die Staatsanwaltschaft ihr Plädoyer gehalten.

    Im November 2009 waren Michalsky und Heckhoff mit Hilfe eines ebenfalls angeklagten Vollzugsbediensteten aus der JVA Aachen ausgebrochen. Es folgte eine mehrtägige Flucht durch Nordrhein-Westfalen. Während dieser Flucht nahmen Michalsky und Heckhoff Geiseln, die sie laut der Anklageschrift mit Hinweisen auf ihr Vorstrafenregister eingeschüchtert und so gefügig gemacht haben sollen. Zunächst sollen die beiden einen Taxifahrer bedroht haben. Dann eine 18-jährige Schülerin, deren Wagen sie zur weiteren Flucht benutzten. Die 18-jährige soll auf der Rückband des Wagens Todesängste ausgestanden haben, heißt es. Sodann sollen Michalsky und Heckhoff ein Ehepaar stundenlang in ihrer Gewalt gehalten haben.

    Ein Gutachter stellte im Prozess fest, dass die beiden Angeklagten nicht zur Empathie fähig wären und dissoziale Persönlichkeitsstrukturen aufweisen würden. Beide sind bereits zu lebenslangen Freiheitsstrafe und Sicherungsverwahrung verurteilt worden.
    Für den Vollzugsbediensteten forderte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren, für die beiden Ausbrecher Freiheitsstrafen von zwölf beziehungsweise dreizehn Jahren mit anschließender Sicherungsverwahrung.
    (FAZ vom 14.01.2011 Nr. 11, S. 7)


Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner

In dringenden Fällen erreichen Sie unsere Anwaltskanzlei zu jeder Tag- und Nachtzeit. Notfallkontakt