Die Staatsanwaltschaft im französischen Lille kündigte die Anklageerhebung gegen den Ex-IWF-Chef Dominique Strauss-Kahn an. Die Anklage soll auf schwere gemeinschaftliche Zuhälterei lauten, da Strauss-Kahn Sex-Partys mit Prostituierten initiiert haben soll. Auch in Deutschland ist die Zuhälterei (§ 181a StGB) nicht legal, es droht Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Die Bedrohungslage der Erpressung muss hinreichend im Sachverhalt aufgeklärt werden.
Das Landgericht Berlin stellte folgenden Sachverhalt fest: Die beiden Nebenklägerinnen gingen in einer Wohnung gemeinsam der Prostitution nach. Der Angeklagte war Nachbar der Nebenklägerinnen und hatte eine sexuelle Beziehung mit einer der beiden Frauen. Am Tattag betrat der Angeklagte die Wohnung der beiden Frauen und verlangte 1000 Euro. Um seiner Drohung Nachdruck zu verleihen, schlug er mit einer Eisenstange auf die Nebenklägerin ein und drohte damit, ihr Gesicht mit einem Messer zu verunstalten.
Anschließend nahm der Angeklagte 35 Euro und eine EC-Karte aus der Geldbörse und ging in Begleitung der ihm nahestehenden Nebenklägerin zu einem Geldautomaten. Dort scheiterte jedoch die Geldabhebung. Unverrichteter Dinge schritten Angeklagter und Nebenklägerin zurück in die Wohnung und gingen zu Bett. Als wenig später die Polizei an der Tür klingelte, beteuerte die Nebenklägerin, dass alles in Ordnung sei.
Das Landgericht Berlin verurteilte den Angeklagten wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und wegen erpresserischen Menschenraubes in Tateinheit mit versuchter räuberischer Erpressung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten.
Dagegen wehrt sich die Strafverteidigung mit der Revision. Diese hatte vor dem BGH Erfolg. Denn der BGH stellt fest, dass die Sachverhaltsaufklärung des Landgerichts mangelhaft war.
Im Oktober 2010 musste sich ein Journalist vor dem Amtsgericht München verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, einen Prominenten genötigt und dessen höchstpersönlichen Lebensbereich durch unbefugte Bildaufnahmen verletzt zu haben. Dabei sollte der Angeklagte den Geschädigten mit einem Sex-Video zu einem Interview gezwungen haben. Das Video zeigt das mutmaßliche Opfer beim Sex mit zwei Prostituierten.
Das Amtsgericht verhängte eine Geldstrafe von insgesamt 14.400 Euro.
Gegen diese Entscheidung legte der Strafverteidiger Berufung ein und der Angeklagte wurde vom Landgericht München freigesprochen. Da der Geschädigte sowie sie Staatsanwaltschaft Revision einlegten, muss nun das Oberlandesgericht München entscheiden.
( Quelle: Bayerischer Rundfunk online vom 02.04.2012 )
Vor dem Landgericht Osnabrück mussten sich vier Männer und eine Frau verantworten. Die Männer sind nach Feststellungen des Gerichts im Juli 2011 in einen Barbetrieb eingedrungen, nachdem die Mitangeklagte, die dort als Prostituierte arbeitete, ihnen die Tür geöffnet hatte. Dort haben die Angeklagten eine andere Prostituierte überfallen und gefoltert, wobei sie 3000 Euro erbeuteten. Die Angeklagten verwendeten dabei einen Elektroschocker und einen Teleskopschlagstock. Nachdem sich das Opfer gewehrt hatte, fügten die Angeklagten ihr noch Verletzungen mit einem Messer zu.
Bereits einige Tage nach der Tat konnten die Männer festgenommen werden. Die Staatsanwaltschaft warf den Angeklagten besonders schwere räuberische Erpressung und gefährliche Körperverletzung vor.
Das Landgericht hat die vier Männer zu Freiheitsstrafen von fünf Jahren, fünf Jahren und sechs Monaten bzw. sieben Jahren verurteilt. Die mitangeklagte 29-jährige Prostituierte erhielt eine Haftstrafe von 21 Monaten, die zu einer dreijährigen Bewährungszeit ausgesetzt wurde.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Angeklagten dagegen noch Revision einlegen können.
( Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung online vom 31.03.2012 )
Vor dem Landgericht Kassel muss sich ein 33-jähriger Mann wegen besonders schweren Raubes verantworten. Er soll 2001 und 2011 Prostituierte brutal überfallen haben.
Vor dem Amtsgericht Hamburg-St. Georg muss sich eine 28 Jahre alte Prostituierte wegen schweren Betrugs verantworten. Die Frau soll einen Rechtsanwalt finanziell ruiniert und psychisch angegriffen haben.
Die 28-Jährige sei seine einstige Mandantin gewesen, welche er in einem Betrugsprozess vertreten habe. Danach sei er ihr verfallen und hörig ergeben gewesen. Daher habe er ihren ausschweifenden Lebensstil finanziert. In ca. 1,5 Jahren habe er ihr 200.000 Euro gegeben. Dies stellte bis dahin kein strafbares Verhalten dar. Als sie jedoch eine Notlage vortäuschte, um 36.000 Euro von dem Anwalt zu bekommen bewegte sie sich bereits im Bereich des Betrugs. Danach log sie erneut für Geld. Einmal soll sie 17.000 Euro für eine etwaige Schwangerschaftsuntersuchung verlangt haben. Dann bekam sie 3.000 Euro, da sie dem Rechtsanwalt erklärte, dass sie von einem „Hells Angel“ unter Druck gesetzt werde. Und schließlich erschlich sie sich 15.000 Euro, da sie ihm erzählte, dass sie einen Bordellbetrieb aufbauen wolle.
Die Angeklagte gestand zu Beginn des Prozess, was diesen ungemein verkürzte. Das Amtsgericht verurteilte sie zu einer Bewährungsstrafe von 16 Monaten. Zudem muss sie 36.000 Euro an den Rechtsanwalt zahlen.
( Quelle: Hamburger Abendblatt – online vom 14.05.2011 )
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner