psychiatrische Unterbringung

  • Für das Strafmaß in einem Strafprozess kann die Schuldfähigkeit des Beschuldigten eine entscheidende Rolle spielen. Ist ein Täter schuldunfähig im Sinne des § 20 StGB, zum Beispiel aufgrund einer psychischen Krankheit oder weil durch Alkoholkonsum bestimmte Promille-Grenzen überschritten wurden, die eine Schuldunfähigkeit nahelegen, erfolgt keine Bestrafung.

    Das Gericht kann in Fällen der Schuldunfähigkeit jedoch Maßregeln anordnen.

    Im vorliegenden Fall hatte der BGH darüber zu entscheiden, ob das Nachstellen bzw. Stalking eher zu maßregeln oder eher zu bestrafen ist. Die Stalking-Entscheidung kann für zukünftige Verfahren richtungsweisend sein.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner

In dringenden Fällen erreichen Sie unsere Anwaltskanzlei zu jeder Tag- und Nachtzeit. Notfallkontakt