psychische Beihilfe
Der Täter kann auch einen anderen bei einer Straftat unterstützen durch die psychische Beihilfe, indem er ihm nur mit Worten motiviert oder in seinem Handeln bestärkt ohne aktiv körperlich zu agieren.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht - Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner
Der Täter kann auch einen anderen bei einer Straftat unterstützen durch die psychische Beihilfe, indem er ihm nur mit Worten motiviert oder in seinem Handeln bestärkt ohne aktiv körperlich zu agieren.