Recht auf informationelle Selbstbestimmung

  • Wurde ein 14-Jähriger wegen sexuellen Handlungen an einer 13-jährigen Klassenkameradin verurteilt, begründet dies nicht in allen Fällen einer DNA-Entnahme.

    Das Bundesverfassungsgericht hatte sich mit einem Fall des sexuellen Missbrauchs von Kindern zwischen einem 14-jährigen Beschuldigten und einer 13-jährigen Klassenkameradin zu beschäftigen. Der Junge hatte seiner Klassenkameradin einen Knutschfleck am Hals gemacht und ihr mit seinen Händen an das bedeckte Geschlechtsteil gegriffen. Der Junge wurde vom Amtsgericht Arnstadt daraufhin verwarnt und ihm wurden 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit auferlegt.

  • Bürgerrechtler streben eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die im kommenden Jahr geplante Volkszählung an. Dies resultiert aus einem Protest gegen die Erfassung persönlicher Daten. Bereits im Jahre 1983 hatte das so genannte „Volkszählungsurteil“ des Bundesverfassungsgerichts für Aufmerksamkeit gesorgt, da der Senat hierrin das „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ als Ausprägung des Allgemeinen Personlichkeitsrecht des Einzelnen begründete und die Rechte des Bürgers deutlich stärkte. Gleichzeitig galt das Urteil als Anstoß des Bundesdatenschutzgesetzes.
    (FAZ vom 23.06. 2010 Nr. 142, S. 4)

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner

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