Rechtsordnung

  • Aufgrund der schrecklichen Anschläge in Norwegen und der Tatsache, dass sich der Täter Anders Behring Breivik zuvor jahrelang auf einschlägigen Seiten und Angeboten, die man wohl dem zweifelhaften, rechtsradikalen Bereich zuordnen kann, aufhielt und hierüber seine eigene Reputation suchte, fordert der derzeitige Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich jetzt ein Ende der Anonymität im Internet.

    Wie der CSU-Politiker gegenüber dem „Spiegel“ erklärte, müsse auch die Rechtsordnung nach dem Grundgesetz im Internet gelten. Dazu zähle es auch „mit offenem Visier“ zu diskutieren. Gerade die Anonymität im Internet und auch in sozialen Netzwerken würde der Radikalisierung von Einzeltäter helfen. „Wir haben immer mehr Menschen, die sich von ihrer sozialen Umgebung isolieren und allein in eine Welt im Netz eintauchen“ erklärte Friedrich.

    Dies führt zu erheblichen Sicherheitsrisiken. Viele Menschen sind anfällig und würden sich dadurch verändern, ohne dass es wirklich auffällt. Um dieser Sorge zu begegnen fordert der Innenminister jetzt schärfe Kontrollen.

    Wie könnten diese aussehen? Ein „Internet-Führerschein“? Müssen wir uns alle registrieren über das (virtuelle) Amt, um im Internet einen Account gründen zu können? Inwiefern kann die Meinungsfreiheit aus Art. 5 I GG vor dem Hintergrund einer faktischen Zensur noch gewährleistet werden unter solchen Bedingungen? Ganz zu schweigen von einer wohl technisch unmöglichen Umsetzung eines Anti-Anonymus Zwangs. Oder anders: Wie wäre es mit einer Analogie des Vermummungsverbots aus §17a VersammlG für Foren und Internetseiten?

    Es bleibt wohl bei politischen Aussagen und Wahlkampf. Für Ruhe sorgen solche Aussagen allerdings nicht.
    ( Quelle: Spon / abendblatt, 07.08.2011 )


  • Der Beschluss des OLG Frankfurt befasst sich mit den Voraussetzungen für den Haftgrund der Wiederholungsgefahr.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner

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