reformatio in peius

  • Der Betroffene war vom Amtsgericht wegen eines Straßenverkehrsdelikts zu einem zweimonatigen Fahrverbot und zu einer Gesamtgeldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 25 Euro verurteilt, die sich aus zwei Einzelstrafen von jeweils 35 Tagessätzen zu je 25 Euro zusammensetzt.

    Hiergegen erhob der Betroffene die Berufung. Die Richter hoben das Urteil auf und verurteilten den Betroffenen in einem Fall abweichend zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 20 Euro.

    Gegen dieses letztinstanzliche Urteil der Berufung legte der Betroffene die Revision ein, die mit der Verletzung des formellen und materiellen Rechts durch die Richter des LG begründet wurde.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner

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