Das Amtsgericht Essen hat den Angeklagten wegen gewerbsmäßigen Betruges in 20 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Der Angeklagte hatte die Betrugstaten im Internethandel begangen.
Gegen dieser Entscheidung legte der Angeklagte Sprungrevision ein.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner