Reisepass

  • Das Landgericht Berlin hat den Angeklagten wegen Urkundenfälschung und Beihilfe zum Verstoß gegen § 95 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt.

    Diesbezüglich hatte die Strafkammer festgestellt, dass der Angeklagte einmal gleichzeitig sieben und einmal einem illegal eingereisten Vietnamesen ein Unterkommen geboten hatte. Dabei hatte der Angeklagte die Beschaffung eines gefälschten niederländischen Reisepasses und eines gefälschten niederländischen Führerscheins mit zwei Mitangeklagten „organisiert“.

  • Der Angeklagte M ist vom Landgericht wegen der versuchten schweren räuberischen Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Gegen den Angeklagten W ist eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten festgesetzt und „unter Auflösung der Gesamtfreiheitsstrafe aus einer Vorverurteilung und unter Einbeziehung der dortigen Einzelstrafen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt“ worden.

    Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

    Der Angeklagte W. hatte sich in eine Frau verliebt, die in Bordellen ihres Zuhälters Ma. arbeitete, nachdem er sie zum Zweck der sexuellen Ausbeutung aus Russland nach Deutschland locken konnte. W. wollte mit der Frau eine gemeinsame Zukunft aufbauen und wollte sie deshalb für 10.000 Euro bei ihrem Zuhälter „freikaufen“. Im Gegenzug sollte dieser dem Angeklagten W. ihren russischen Reisepass aushändigen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner

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