Rückforderung
Die Rückforderung ist allgemein der vertragliche oder gesetzliche Anspruch auf das Rückgewähr einer bereits geleisteten Leistung wie die Zurückzahlung von Geld oder die Rückgabe einer Sache.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht - Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner
Die Rückforderung ist allgemein der vertragliche oder gesetzliche Anspruch auf das Rückgewähr einer bereits geleisteten Leistung wie die Zurückzahlung von Geld oder die Rückgabe einer Sache.