Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

  • Kaum ein Bereich im Strafrecht ist so umstritten wie die Sterbehilfe. Während die Beihilfe zur Selbsttötung grundsätzlich straffrei möglich ist, begibt man sich als Unterstützer immer dann  in die Gefahr der Strafverfolgung bezüglich eines Tötungsdeliktes, wenn die suizidwillige Person die Selbsttötung nicht mehr vollständig selbstständig ausführen kann. Aber bereits das Verschaffen von tödlichen Medikamenten kann strafrechtliche Sanktionen nach dem  Arzneimittelgesetz nach sich ziehen.

  • Die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger plant ein Gesetz gegen Internet-Kostenfallen. Der Entwurf sieht vor, dass nur derjenige zahlen müsse, der die Kosten auch kenne. So sollen die Anbieter verpflichtet werden, mit einem deutlichen Hinweis über den genauen Preis zu informieren. Die Zahlungsverpflichtung soll dann erst durch anklicken den entsprechenden Feldes und der Bestätigung der Zahlungsmodalitäten bestätigt werden.

    Derartige Verschärfungen gab es bereits im Bundesdatenschutz Gesetz und bei der Bestätigung von AGBs im Internet.
    (Quelle: FAZ vom 30.10.2010 Nr. 253, S. 4)

  • Die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hatte bereits angekündigt, dass die derzeitige Regelung der Sicherungsverwahrung neu geordnet werden müsse (vgl. Blog-Eintrag vom 14.05.2010). Diese Neuordnung stützt sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der das deutsche System der Sicherungsverwahrung für teilweise unrechtmäßig einstufte.
    Die Neuregelung der Sicherungsverwahrung soll sich nur noch auf Sexual- und Gewalttaten beschränken. Vermögensdelikte ohne Gewaltanwendung, wie sie derzeit erfasst werden, sollen nicht mehr der Möglichkeit der Sicherungsverwahrung unterfallen. Die Bundesjustizministerin gab an, dass man sich „auf die wirklich gefährlichen Täter konzentrieren“ wolle.
    Die Änderungen sollen ausschließlich für Neufälle gelten. Das bedeutet, dass alle Altfälle weiterhin nach der derzeit geltenden Rechtlage beurteilt werden.
    (FAZ vom 10.06.2010 Nr. 131, S. 4)

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner

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