Der Totschlag durch das strafrechtliche Unterlassen der Rettung des eigenen Säuglings, unter Berücksichtigung der besonderen Belastungssituation und Depressionen der beteiligten Mutter.
Der Tod von drei Säuglingen an der Uniklinik in Mainz sorgte für Aufsehen. Einige Mitarbeiter wurden nun entlastet. Sie haben keine nachweisbaren Fehler gemacht.
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