Säugling

  • Zur besonderen Belastungssituation einer Mutter bei der Tötung des eigenen Säuglings.

    Das Landgericht Erfurt verurteilte die Angeklagte wegen Totschlags durch Unterlassen zu fünf Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe. Sie soll ihren gerade geborenen Sohn unversorgt im Bett liegen gelassen haben. Der Säugling soll daraufhin nach mehreren Stunden verstorben sein, vermutlich aufgrund von Unterkühlung.

  • Die mit Darmbakterien verunreinigten Infusionslösungen, die für den Tod von drei Säuglingen in der Uniklinik Mainz verantwortlich waren, basierten nicht auf Personalfehlern. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Mainz sei nicht davon auszugehen, dass den Mitarbeitern der Uniklinik Mainz ein Schuldvorwurf gemacht werden könne. Auch der Leiter des Instituts für Hygiene und öffentliche Gesundheit an der Universität Bonn bestätigte, dass die Abläufe in der Uniklinik Mainz bei der Zubereitung der Infusionslösungen ein hohes Qualitätsniveau hätten, das auch im europäischen Vergleich zur Spitze zähle.
    Es sei möglich, dass die Bakterien durch kleine Beschädigungen der Flasche eingedrungen seien. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Flasche erst nach Abfüllung beschädigt worden ist. So etwa vom Transport vom Hersteller zum Importeur oder zum Zentrallager.
    (Quelle: FAZ vom 28.08.2010 Nr. 199, S. 9)

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner

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