Scheckbetrug
Der Scheckbetrug ist anzunehmen, wenn der vermeintliche Täter über die Deckung des Schecks oder seine Vermögenswerte den Empfänger des Schecks täuscht.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht - Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner
Der Scheckbetrug ist anzunehmen, wenn der vermeintliche Täter über die Deckung des Schecks oder seine Vermögenswerte den Empfänger des Schecks täuscht.