Beim Diebstahl (§ 242 StGB) kann es eine erhebliche Rolle für die Strafe spielen, was der Täter bei der Tat für Gegenstände mit sich führt. Während der einfache Diebstahl mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bedroht ist, ist die Strafe für einen Diebstahl mit Waffen (§ 244 StGB) deutlich erhöht. Wer eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug beim Diebstahl bei sich führt, kann nämlich mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft werden.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner