Schuldspruch
Der Schuldspruch oder auch Rechtspruch ist das Urteil gesprochen von einem Richter in einem Strafverfahren über die Strafe und sonstigen Anordnungen gegenüber dem Verurteilten.
Zäsurwirkung: Zur Einbeziehung von Geldstrafen

Einbeziehung von Geldstrafen in einem Vergewaltigungsprozess sowie der Zäsurwirkung im Strafverfahren führten im Prozess zur Aufhebung der Gesamtstrafe im Rahmen der erfolgreichen Revision der Strafverteidigung.
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Erfolgreiche Revision: Differenz zwischen Urteilstenor und Urteilsbegründung

Erfolgreiche Strafverteidigung in der Revision wegen zweifelhafter Strafe für Körperverletzung: Der BGH bestätigt den Unterschied zwischen Urteilsbegründung und Urteilstenor. Weicht die Urteilsformel (der Urteilstenor) von der Urteilsbegründung ab, so hat die Strafverteidigung in der Revision ein leichtes Spiel. Ein Fehler im Schuldspruch begründet berechtigte Zweifel an einem gerechten Urteil.
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