Schuldunfähigkeit
Schuldunfähigkeit ist eine Form der fehlenden Schuldfähigkeit eines Täters, der somit ohne Einsicht einer Schuld und ohne Unrechtsbewusstsein handelt und somit im eigentlichen Sinne keine Strafbarkeit vornimmt. Die Schuldunfähigkeit kann auf starken berauschenden Mitteln wie Alkoholkonsum oder Drogen sowie auf geistigen Einschränkungen beruhen.
Freispruch nach vermeintlichem Raub an Eltern
Beleidigung gegen Polizeibeamte: Alkoholproblem?

(Wiederholte) Beleidigung von Polizisten unter Alkoholeinfluss mit Widerstand gegen die Staatsgewalt: Strafverteidigung zur Strafe auf Bewährung (Vermeidung von Gefängnisstrafe).
Weiterlesen … Beleidigung gegen Polizeibeamte: Alkoholproblem?
Die Schuldunfähigkeit nach § 20 StGB
Gefährdungsprognose bei der psychiatrischen Unterbringung

Einsperren wegen Bedrohung und Nötigung im Straßenverkehr?
Erfolgreiche Verteidigung gegen die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, wegen unzureichender Diagnose und Gefährlichkeitsprognose.
Weiterlesen … Gefährdungsprognose bei der psychiatrischen Unterbringung
BGH: Die Indizwirkung des äußeren Verhaltens bei der Schuldunfähigkeit nach § 20 StGB

Totschlag mit hirnorganischem Psychosyndrom:
Welche Indizwirkung hat das Verhalten des Täters nach außen angesichts der Hemmschwelle beim Tötungsdelikt in der Schuldfähigkeit?
Weiterlesen … BGH: Die Indizwirkung des äußeren Verhaltens bei der Schuldunfähigkeit nach § 20 StGB
OLG Naumburg zur Schuldunfähigkeit auf Grund von Persönlichkeitsstörungen

Ausführungen des OLG Naumburg zur Persönlichkeitsstörung ohne Krankheitswert: Auch Persönlichkeitsstörungen ohne Krankheitswert können Schuldrelevanz besitzen und zu einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit führen (hier ggf. trotz Vorstrafe, Anklage wegen Diebstals und Erschleichens von Leistungen, nach unzureichender Feststellung, Erörterung und Berücksichtigung einer offenbar vorliegenden Persönlichkeitsstörung.)
Weiterlesen … OLG Naumburg zur Schuldunfähigkeit auf Grund von Persönlichkeitsstörungen
BGH: Zum Merkmal der Eigenmächtigkeit im Sinne von § 231 II StPO

Was passiert, wenn der Angeklagte während des Strafprozesses einen Selbstmord versucht und daher abwesend ist? Strafverteidigung wird fortgesetzt ohne Angeklagten
Weiterlesen … BGH: Zum Merkmal der Eigenmächtigkeit im Sinne von § 231 II StPO
Erschleichen von Leistungen in nahezu hundert Fällen

Ein Rentner in Regensburg ist fast 100 mal ohne Fahrticket „schwarz gefahren“ und musste sich nun wegen Erschleichens von Leistungen vor Gericht verantworten.
Weiterlesen … Erschleichen von Leistungen in nahezu hundert Fällen