Schusswaffe

  • In Denver im Bundesstaat Colorado in den USA ist es am Freitagmorgen zu einem schrecklichen Vorfall in der Stadt Aurora gekommen. Während der Kinopremiere des neusten „Batman“-Filmes in einem Einkaufcenters stürmte ein 24-jähriger und mit Gasmaske und einem Gewehr ausgestatteter Mann den Kinosaal, zündete eine Rauchbombe mit Tränengas und begann wild um sich zu schießen. Anfangs hielten viele Teilnehmer das Geschehen für einen Werbegang oder Teil des Filmes. Kurz darauf brach jedoch Panik aus und rannten die Kinobesucher zum Notausgang und hinaus.

  • Bei einer Schiesserei in einer Familienwohnung im Ort Lehrensteinsfeld bei Heilbronn ist es am Wochenende zu einem schrecklichen Vorfall gekommen. Das Ehepaar fand am Samstagabend beide Ehepartner in ihrer Wohnung tot auf. Offenbar hatte der 46-jährige Ehemann zu erst mit mehreren Schüssen auf seine drei Jahre jüngere Frau geschossen und diese getötet und anschließend sich selbst mit einem Kopfschuss das Leben genommen.

  • Die Staatsanwaltschaft Freiburg legte dem Angeklagten ein Vergehen der Vorbereitung eines Explosionsverbrechens nach § 310 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 308 Abs. 1 Nr. 1 StGB in Tateinheit mit einem Verbrechen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz (Ausübung der tatsächlichen Gewalt über ein halbautomatisches Gewehr, § 22a Abs. 1 Nr. 6a KWKG) sowie eine Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz zur Last.

    Dabei soll sich der Angeklagte Chemikalien, Vorrichtungen und Anleitungen zum Bau von Bomben besorgt und diese in seiner Wohnung aufbewahrt haben, in der Absicht, einen Sprengstoffanschlag gegen politische Gegner zu verüben. Ein konkretes Anschlagsziel sei noch nicht bestimmt worden. Die Materialien wurden in der Wohnung des Angeklagten sichergestellt.

    Die zuständige Große Strafkammer des Landgerichts Freiburg lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens wegen des Vorwurfs der Vorbereitung eines Explosionsverbrechens ab, da kein hinreichender Tatverdacht vorliege. Im Übrigen eröffnete sie das Hauptverfahren und ließ die Anklage zur Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht zu.

    Die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft nach § 210 Abs. 2 StPO richtet sich gegen den Nichteröffnungsbeschluss.

  • Am Mittwoch ist es in Karlsruhe zu einem schrecklichen Vorfall gekommen. Ein Mann nimmt in seiner Wohnung bei einer Zwangsräumung den Gerichtsvollzieher sowie drei weitere Personen als Geisel und erschießt wenige Stunden später sich und alle Anwesenden.

  • Das Landgericht Koblenz hat den Angeklagten unter anderem wegen Totschlags zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt.

    Nach den Feststellungen des Landgerichts war der Angeklagte Mitglied der „Hells Angels“. Ihm wurde bekannt, dass es zu einem Angriff des verfeindeten Rockerclubs „Bandidos“ kommen sollte.
    Zeitgleich ermittelten Strafverfolgungsbehörden gegen Mitglieder der Hells Angels, wobei Durchsuchungsbeschlüsse – unter anderem gegen den Angeklagten – erlassen wurden.

  • Das Landgericht  Wiesbaden hat den Angeklagten wegen vorsätzlichen unerlaubten Besitzes einer halbautomatischen Schusswaffe in Tateinheit mit vorsätzlichem unerlaubten Führen einer halbautomatischen Schusswaffe zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt und die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt.

    Die Staatsanwaltschaft war von versuchtem Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie mit vorsätzlichem unerlaubten Besitz und Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe ausgegangen.

  • Der Prozess gegen den Vater des „Amokläufers“ von Winnenden zählt zu den spektakulärsten Prozessen der letzten Monaten. Dieser ist vom Landgericht Stuttgart unter anderem wegen fahrlässiger Tötung in 15 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Sein Sohn hatte mit Waffen des Vaters ein der Schule auf mehrere Schüler gezielt geschossen und ein Blutbad angerichtet.

  • Vor dem Landgericht Berlin muss sich ein 25-jähriger Mann wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung verantworten.
    Laut Anklage hat der Mann im vergangenen Jahr auf ein Auto geschossen, in dem sich seine Ex-Frau, deren Eltern und zwei ihrer Geschwister befanden. Die Schwester und die Mutter kamen dabei ums Leben, ein Bruder der Frau wurde schwer verletzt. Laut Staatsanwaltschaft ging es dem Angeklagten darum, seine Ex-Frau zu töten, da diese sich von ihm getrennt hatte.

  • BGH, Beschluss vom 09.08.2011, Az.: 4 StR 367/11

    Nach den Feststellungen des Landgerichts München I forderte der Angeklagte die Zeugin A. auf, ihm ein I-Phone herauszugeben, welches er ihr einige Zeit zuvor geliehen hatte. Ebenfalls anwesend war der Zeuge S. Der Angeklagte fand das I-Phone nicht und beleidigte die Zeugin. Anschließend zog er eine geladene Schreckschusspistole aus dem Hosenbund und richtete sie auf den Unterkörper des Zeugen. Er forderte ihn auf zu gehen, um mit der Zeugin A. alleine reden zu können. Diese bat ihn aufzuhören und drückte seine Hand nach unten. Daraufhin steckte der Angeklagte die Schreckschusspistole wieder in seinen Hosenbund.

  • Das Landgericht Hagen hat den Angeklagten wegen versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und versuchtem Computerbetrug zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.

    Gegen dieses Urteil wendet sich der Angeklagte mit seiner Revision.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner

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