Schusswaffe

  • Das Amtsgericht Bielefeld hat den Angeklagten wegen Beleidigung in vier Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Verleumdung, zu einer Gesamtgeldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 30,- € verurteilt. Der Beschwerdeführer war dem Angeklagten als Pflichtverteidiger zugeordnet worden.

  • Es klingt wie ein Albtraum für die Prozessbeteiligten:  Bei einem Prozess im bayrischen Amtsgericht in Dachau ist ein unbekannter Mann „Amok gelaufen“ und hat mitten im Gerichtssaal während der Urteilsverkündung einen Staatsanwalt niedergeschossen. Kurz darauf konnten Justizbeamte den Täter mit vereinten Kräften überwältigen. Derzeit befindet er sich laut Medienberichten in Gewahrsam.

    Wie von einem Sprecher der Staatsanwaltschaft München II gegen über der Presse bekannt gegen wurde, hatte der 54-jährige Mann gegen 16 Uhr im Prozess plötzlich eine Waffe gezogen und mit der Pistole um sich geschossen. Erst ging er auf den Richter los und anschließend feuerte er drei Schüsse auf den aus München stammenden 31-jährigen Staatsanwalt. Dieser erlag wenig später seinen tödlichen Verletzungen. Zuvor hatte bereits der Strafverteidiger erfolglos versucht, den Mann von der Tat abzuhalten.

    Der Täter ist wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt angeklagt. In dem Prozess geht es um knapp 44.000 Euro an Schaden. Er wurde zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt, bevor er die Nerven verlor und auf den Richter zu schießen begann.

    Bislang ist noch unklar, wie der Täter die Waffe in den Gerichtssaal bei sich führen konnte. Anscheinend gab es keine Personenkontrollen am Eingang. Solche sind nicht Pflicht und fehlen in einigen Bundesländern. Es ist zudem vom Richter anzuordnen, wenn besondere Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden sollen. Hier handelte es sich um ein Routineverfahren ohne größere Sicherheitsbedenken.

    Näheres zum Tatmotiv ist noch nicht bekannt.

    ( Quelle: SPON, 11.01.2012)


  • Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat Anklage gegen einen 30-Jährigen erhoben. Ihm wird vorgeworfen eine junge Frau in seiner Wohnung gefangen gehalten zu haben. Angeklagt wird er wegen Freiheitsberaubung, versuchter Geiselnahme und Verstöße gegen die Waffen-, Sprengstoff- und Kriegswaffenkontrollgesetz, weil die Polizei bei einer Hausdurchsuchung auch selbst gebastelten Sprengstoff entdeckte. Nach Angaben des Mannes, wollte er mit der Frau ein Kind zeugen.

    Die junge Frau konnte im August aus ihrem Gefängnis fliehen, indem sie aus dem Fenster der Wohnung sprang. Dabei wurde sie von Anwohnern beobachtet, die die Polizei alarmierten. So konnte der Mann damals schnell festgenommen werden und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

    In einem Gutachten soll geklärt werden, ob der Mann zum Tatzeitpunkt schuldfähig war.

    ( Quelle: Welt online vom 23.12.2011 )


  • Das Landgericht Dresden hat den Angeklagten B. wegen bewaffnetem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit (besonders) schwerer räuberischer Erpressung und vorsätzlichem unerlaubtem Besitz und unerlaubtem Führen einer Waffe zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt.

    Der Angeklagte Ba. wurde wegen Beihilfe zum bewaffneten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zur (besonders) schweren räuberischen Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

    Gegen diese Entscheidung richten sich die Revisionen der Angeklagten.

  • Das Landgericht Kassel hat den Angeklagten wegen schwerer räuberischer Erpressung nach § 255 i.V.m. § 250 Abs. 1 Nr. 1b StGB in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt und seine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet.

    Dagegen richtet sich die auf die Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten.

  • Vor dem Amtsgericht musste sich ein Hamburger Strafverteidiger verantworten.

    Die Staatsschutz-Abteilung der Staatsanwaltschaft warf ihm fahrlässiges Führen einer Waffe ohne Waffenschein vor. Der Strafverteidiger aus Hamburg hatte im Sommer 2010 an zwei Verhandlungstagen eine orangefarbene Plastikhülse in seiner Aktentasche in den Gerichtssaal getragen, um sie dort Zeugen zu zeigen. Die Hülse dient eigentlich dazu, in Notsituationen optische Signale abzugeben. Ohne pyrotechnische Munition war sie im Grunde unbrauchbar.

  • Im Fall der Erschießung in Bottrop-Boy auf einem ALDI Parkplatz ist nun ein Urteil gefallen. Der Angeklagte wurde jetzt wegen versuchten zweifachen Totschlags zu 12 Jahren Haft verurteilt.

    Er hatte am 2. April seiner Ex-Freundin und ihrem Bruder aus kürzester Distanz nach einer kleinen Auseinandersetzung jeweils in den Kopf geschossen. Dank einer Not-Op konnten beide Opfer gerettet werden.

    Die Richter sprachen indes von einem kaltblütigen Vorgehen und verglichen die Schüsse mit einer Hinrichtung. Der Anwalt der Nebenklägerin forderte sogar Mord. Die Richter sahen jedoch das Mordmerkmal der Heimtücke als nicht erfüllt an, da das Opfer aufgrund der Vorgeschichte und Androhungen nicht arglos gewesen sei.

    Der Angeklagte hat mit seiner ehemaligen Lebensgefährtin 3 gemeinsame Kinder. Nach zahlreichen Streitigkeiten und Unstimmigkeiten in der Familie verließ sie ihn im Dezember letzten Jahres und flüchtete kurzerhand in ein Frauenhaus. Der aus Mazedonien stammende Angeklagte fühlte sich anscheinend in seiner Ehre gekränkt und spürte sie auf. Kurze Zeit später kam es zu dem folgenschweren Treffen.

    ( Der Westen, 25.10.2011 )

  • In der Nacht zum Donnerstag ist es im Hamburger Stadtteil Barmbek in einer Sisha-Bar zu einem heftigen Streit mit anschließender Schiesserei gekommen. Kurz darauf sind Schüsse gefallen. Ein 30-jähriger Mann verlor noch am Tatort sein Leben, ein weiterer 28-Jähriger erlag ein wenig später im Krankenhaus den hiervon getragenen Verletzungen.

    Wie das Hamburger Abendblatt berichtet ging es um einen Streit im Rotlicht-Milieu. Beide Opfer seien demnach „stadtbekannte“ Zuhälter. Ein mutmaßlicher Tatverdächtiger, der nach Medienberichten in das Lokal stürmte und später das Feuer eröffnete, wurde vorläufig festgenommen und soll später vernommen werden. Zudem wurden sechs weitere Männer vorläufig festgenommen, sollen aber mit dem tödlichen Ausgang nichts zu tun haben, wie der Polizeisprecher bestätigt.  Viel mehr ist bislang noch nicht bekannt.
    ( Quelle: Hamburger Abendblatt, 11.08.2011 )


  • Im Prozess vor dem Landgericht Stuttgart wegen des Amoklaufs von Winnenden wurden nun die Plädoyers vorgetragen. Der Vater des Amokläufers ist wegen fahrlässiger Tötung in 15 Fällen und wegen fahrlässiger Körperverletzung in 13 Fällen angeklagt.
    Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Dies begründete die Staatsanwaltschaft damit, dass der Angeklagte die Waffen und die Munition nicht vorschriftsmäßig verwahrt und so den Amoklauf seines Sohnes ermöglicht habe.

    Die Verteidigung erklärte dazu, dass er zwar die Tatwaffe nicht ordnungsgemäß verwahrt habe, dass die Tatabsicht des Sohnes jedoch subjektiv nicht zu erkennen gewesen sei. Und der Tatablauf außer aller Lebenserfahrung gelegen habe. Somit habe keine unbewusste Fahrlässigkeit vorgelegen. Zudem habe der Angeklagte von der Klinik in der sein Sohn behandelt wurde keine entsprechenden Hinweise bekommen. Es handele sich daher um eine Form des erweiterten Suizides.

    Der Angeklagte selbst erklärte, dass es sich für seinen Sohn und für die Fehler die er gemacht habe verantwortlich fühle. Es tue ihm leid, dass die Angehörigen ihre Kinder und Männer verloren hätten und wollte ihnen sein Mitgefühl aussprechen.
    ( Quelle: FAZ vom 02.02.2011 Nr. 27, S. 7 )


  • In einer Kneipe im Hamburger Stadtteil Billstedt kam es zu einer Schiesserei. Einem Gast missfiel die Aussage eines anderen Gastes, daraufhin rief er seinen Sohn. Dieser erschien mit einer Waffe und drei weiteren Begleitern in der Kneipe. Dann fielen Schüsse und Hasan Ö. brach zusammen. Die gerufenen Männer und der Vater flüchteten.
    Die Polizei leitete eine große Sofortfahndung ein. Einige Polizisten ermittelten am Tatort, andere hatten sich an günstigen Stellen positioniert. Insgesamt waren 52 Streifenwagen im Einsatz. Die Polizei nahm noch in derselben Nacht Tatverdächtige fest.
    ( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 24.01.2011, S. 7 )


Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner

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