Schweiz

  • „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ lautet eine allgemeine Weisheit. Juristisch stimmt dieser Satz in dieser Pauschalität jedoch nicht. Denn wer gar nicht erkennt, dass er möglicherweise etwas Strafbares unternimmt, handelt in der Regel innerhalb eines Verbotsirrtums oder aber gar ohne Vorsatz. Strafrechtlich besteht bei fehlendem Vorsatz dann höchstens noch die Möglichkeit wegen Fahrlässigkeit verurteilt zu werden. Die wenigsten Straftatbestände in Deutschland beinhalten jedoch eine Begehung durch Fahrlässigkeit. Vor allem im Bereich der Vermögensdelikte hat der Gesetzgeber bewusst auf fahrlässige Straftatbestände verzichtet, um den freien Wirtschaftsverkehr nicht zu behindern. Trotzdem gibt es hier auch bei den Vermögensdelikten Ausnahmen. Unter anderem bei der Geldwäsche (§ 261 StGB).

  • Am 1. Januar 2013 soll eigentlich ein neues Steuerabkommen zwischen Deutschland der Schweiz in Kraft treten. Das Ziel dieser Übereinkunft ist es, weitere Fälle der Steuerhinterziehung zu verhindern und die Versteuerung von deutschen Konten in der Schweiz zu regeln sowie an das deutsche Steuersystem quasi anzupassen.  Dieser Plan wurde nach dem Ankauf von so genannten „Steuersünder-CDs“ aus der Schweiz und etwaigen strafrechtlichen Konsequenzen sowohl der Bankkunden als auch der involvierten Mitarbeiter der Bank angegangen, die diese Daten beschafft und später nach Deutschland verkauft haben.

  • Die Schweizer Justiz hat Haftbefehle gegen drei Steuerfahnder aus Nordrhein-Westfalen erlassen.

    Den Beamten wird vorgeworfen, am illegalen Ankauf einer CD mit Daten deutscher Steuersünder beteiligt gewesen zu sein. Nach Ansicht der Schweizer Behörden besteht der konkrete Verdachte, dass es Aufträge zum Ausspionieren von Informationen und Daten gab. Wichtig: In der Schweiz ist die Verletzung des Bankgeheimnisses grundsätzlich strafbar, in Deutschland nicht.

    Auch in Deutschland hat der illegale Ankauf damals zu Auseinandersetzungen geführt. Allerdings ging es dabei lediglich darum, ob man die Daten bewusst illegal „beschaffen“ dürfe.

    Die Schweiz hingegen beschuldigt die drei Steuerfahnder der Beihilfe zur Wirtschaftsspionage und des Verstoßes gegen das Bankgeheimnis. Bei einer Einreise in die Schweiz müssen die Beamten mit einer Verhaftung rechnen.

    Durch das Geschehen soll das für 2013 geplante Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz nicht beeinträchtigt werden. Danach sollen Anleger in der Schweiz mindestens genau so hoch besteuert werden. Zudem könnte das Abkommen solche Vorfälle künftig unmöglich machen, denn es werde die Strafverfolgung deutscher Beamter ausgeschlossen.

    ( Quelle: Financial Times Deutschland online vom 31.03.2012 )


  • Wegen Zinsmanipulation wird gegen zwölf internationale Großbanken ermittelt. Die Institute haben sich selbst angezeigt. Dies nimmt das Schweizer Kartellamt zum Anlass mal genauer hinzusehen.
    Die Wettbewerbshüter haben nun zu klären, ob die Referenzzinssätze „Libor“ und „Tibor“ manipuliert wurden. Dabei handelt es sich um Werte, die die Konditionen, zu denen sich Banken gegenseitig Geld leihen abbilden. Durch die Verfälschung der Angaben sei es vermutlich auch zu einer Beeinflussung der Kosten für Kredite an Unternehmen und Verbraucher gekommen. Denn: Werden die Zinssätze höher angegeben, so müssen auch die Kunden höhere Zinsen zahlen, als gerechtfertigt wäre. Die Differenz ist Gewinn der Banken.
    Eventuell handelt es sich bei den zwölf Banken noch nicht einmal um alle Betroffenen. Es könne noch zu weiteren Anzeigen kommen. Die Büroräume zahlreicher Geldhäuser wurden bereits durchsucht.
    Wegen ähnlicher Vorwürfe ermittelt bereits die  EU-Kommission sowie die Finanzaufsichtsbehörden einiger Länder.

    ( Quelle: Financial Times Deutschland online vom 03.02.2012 )


  • Steuerhinterziehung: Es ist und bleibt ein für viele fragwürdiges Geschäft. Zwar haben nach einem Bericht die Bundesländer vom Ankauf der Steuer-CDs (es waren ja mehrere Fälle) bislang profitiert und auch in Hamburg konnten dadurch 799 Selbstanzeigen in den letzten 2 Jahren statt der sonst üblichen 100 bis 150 Selbstanzeigen pro Jahr verzeichnet werden, doch die Kritik nimmt auch innerhalb der Bundesregierung nicht ab.

    So hatte sich Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) derweil kritisch geäußert und gesagt, dass er keine Dauerlösung in dem Ankauf von Steuer-CDs z.B. aus Österreich, der Schweiz oder Lichtenstein sehe. Eine solche – eventuell unter einem Rechtsverstoß zu Stande gekommene – Prozedur entspreche nicht auf Dauer angelegt seinem Verständnis von einem Rechtstaat.

    Vielmehr müsse eine europaweite Harmonisierung des Steuerrechts erschaffen werden und verwies auf das „Steuerabkommen“ mit der Schweiz.

    Der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) sieht dieses jedoch anders und erklärte, er wolle sich dieses Mittel der Beschaffung von den Daten und dadurch letztlich auch die Klärung von Straftaten „nicht aus der Hand nehmen lassen“.

    ( Hamburger Abendblatt, 17.10.2011 )


  • In der Schweiz wurde jetzt ein Taxifahrer vom Vorwurf der sexuellen Belästigung freigesprochen. Ihm wurde vorgeworfen, einer Kundin an den Busen gegriffen zu haben. Unbestritten war, dass der Taxifahrer die Geschädigte nach der Fahrt um ein Glas Wasser bat. Dem Wunsch kam die Frau nach und holte aus ihrer Wohnung ein Glas. Laut Anklage sei der Taxifahrer hinter der Frau her gegangen und stand in ihrer Küche, wo er sie umarmte. Danach soll er ihr an den Busen gefasst und versucht haben, sie zu küssen.

    Die Frau leistete Widerstand, worauf der Mann flüchtete. Die Vorwürfe konnten nicht nachgewiesen werden.
    Der Anwalt der Frau forderte Schmerzensgeld sowie Schadensersatz. Die Verteidigung des Angeklagten plädierte auf Freispruch, welchem das Gericht nach kam. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass die Beweislage für eine Verurteilung nicht ausreiche und somit die Unschuldsvermutung greife. Der Freispruch ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

    ( Quelle: 20 Minuten online vom 09.08.2011 )


  • Im Kachelmann-Prozess wird eine Frau, die von der Zeitschrift „Focus“ als neue angebliche Belastungszeugin präsentiert wurde, als Zeugin vernommen. Diese Vernehmung wird in der Schweiz stattfinden. Jedoch darf die Frau nicht durch die deutschen Behörden und die Verteidigung Kachelmanns selbst vernommen werden, sondern nur über den Schweizer Staatsanwalt.

  • Das Bundesland Nordrhein-Westfalen hat eine Steuer-CD gekauft, die Kontodaten der Schweizer Privatbank Julius Bär beinhalten soll. Jedoch sollen hier auch Unschuldige erfasst werden. Die Ermittler der Staatsanwaltschaft Münster sollen demnach auch bei Bürgern, die kein Konto bei Julius Bär hatten, erschienen sein. Die Staatsanwaltschaft Münster schweigt bisher zu den Vorwürfen und verwies auf die laufenden Ermittlungen. Es ist nicht die erste CD mit Steuerdaten, die ein Bundesland in Deutschland gekauft hat, um so Steuerhinterziehung und Steuerflüchtigen auf die Schliche zu kommen.

    (Quelle: Hamburger Abendblatt vom 25.10.2010, S. 3)

  • Oftmals werden Gelder auf Konten in Liechtenstein und der Schweiz zum Zwecke der Steuerhinterziehung versteckt. Diese Vorgehensweise hat jedoch auch zur Folge, dass das Geld vor der Ehefrau oder etwaigen Verwandten geschützt wird.
    In diesem Zusammenhang hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az.: 1-22 U 126/06) jedoch jetzt entschieden, dass niemand auf diese Art und Weise enterbt werden kann. Dies sei nach dem deutschen Zivilrecht unwirksam. In einer solchen Konstruktion ist die Umgehung des Erbrechts und des darin verankerten Pflichtteils zu sehen.
    (FAZ vom 20.05.2010 Nr. 115, S. 12)

    Anmerkung: In vielen Fällen ist das Verschleiern von Vermögenswerten vor der Ehepartnerin/dem Ehepartner neben der Entgehung des Zugriffs des Finanzamtes ein Grund dafür, warum (heute muss man sagen mehr oder weniger) anonyme Nummernkonten verwendet werden.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner

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