Betäubungsmittelstrafrecht: Der Angeklagte wurde vom LG Berlin wegen der tateinheitlichen Tat der Körperverletzung mit Todesfolge und der Überlassung von Betäubungsmitteln mit Todesfolge sowie der gefährlichen Körperverletzung und der vorsätzlichen Überlassung von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt. Zudem sprach das LG Berlin ein dauerhaftes Berufsverbot für eine Tätigkeit als niedergelassener Arzt und als Psychotherapeut aus.
Dagegen wandte sich der Angeklagte mit dem Rechtsmittel der Revision. Laut Beschluss des 5. Strafsenats des BHG hat die Revision des Angeklagten Erfolg.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner